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Informationen und Tipps zur DSGVO

Interoperabilitätsrichtlinien für Anbieter, die gemäß dem TCF von IAB Europe mit Google zusammenarbeiten

 

Google verlangt von Anzeigentechnologie-Anbietern nicht, dass sie das Transparency Consent Framework (TCF) des IAB Europe (im Folgenden „IAB Europe TCF“) übernehmen. In diesem Artikel wird beschrieben, wie Google mit Anzeigentechnologie-Anbietern zusammenarbeitet, die sich für das IAB Europe TCF entschieden haben. Der Artikel gilt nicht für Anbieter, die dieses Framework nicht übernommen haben. Anzeigentechnologie-Anbieter, die sich gegen das IAB Europe TCF entschieden haben, sollten den Modus für zusätzliche Einwilligung verwenden.

Was Sie vor der Registrierung wissen sollten

Wenn Sie das IAB Europe TCF übernehmen möchten, sollten Sie sich diesen Artikel durchlesen. Hier wird erläutert, wie der Inhalt im TC-String (Transparency & Consent) des TCF die Interoperabilität zwischen Google und dem TCF regelt. Beachten Sie, dass Google diese Informationen möglicherweise gelegentlich aktualisiert.

Der Einfachheit halber verwenden wir die zusammenfassende Formulierung „Google arbeitet mit Ihnen gemäß dem IAB Europe TCF zusammen“, um unterschiedliche Aspekte der TCF-Interoperabilität abzudecken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Gebote für Gebotsanfragen, die Google erhält

  • Senden von Gebotsanfragen von Publishern, die Google verwenden, an Bieter

  • Zulassen von Anzeigen-Tracking und -bereitstellung durch Drittanbieter

Google-Richtlinien

Die nachfolgenden Interoperabilitätsrichtlinien berücksichtigen die Anforderungen der Google-Richtlinien, insbesondere die Anforderungen unserer Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU und unserer Richtlinien gegen die Verwendung von Fingerprinting zur Nutzeridentifizierung, z. B. in unseren Anforderungen für die Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter. Unsere Richtlinien gelten weiterhin parallel dazu und sind in einigen Fällen strenger als die TCF-Richtlinien des IAB Europe.

Zwecke

Damit Google mit Ihnen gemäß dem IAB Europe TCF zusammenarbeiten kann, muss im TC-String für jeden der unten aufgeführten Zwecke angegeben sein, dass der Nutzer seine Einwilligung erteilt hat oder dass ein berechtigtes Interesse festgestellt wurde (je nach Anwendungsfall).

Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen (Zweck 1)

Wenn Sie Cookies, mobile Anzeigenkennungen oder andere Formen der lokalen Datenspeicherung verwenden, arbeitet Google mit Ihnen gemäß dem IAB Europe TCF zusammen, wenn Sie für Zweck 1 unter „Einwilligung“ registriert sind.

In einigen Gerichtsbarkeiten, z. B. in der Schweiz, darf der Publisher in bestimmten Fällen keine Einwilligung für Zweck 1 über die CMP anfordern. Solange dies im TC-String richtig angegeben ist, ist die Interoperabilität mit Google dennoch möglich. Gemäß unserer Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU kann Google die Interoperabilität in solchen Fällen jedoch zukünftig verweigern, sollten sich die Gesetzeslage oder aufsichtsbehördliche Leitlinien ändern.

Grundlegende Anzeigen auswählen (Zweck 2)

Google arbeitet mit Ihnen gemäß dem IAB Europe TCF zusammen, wenn Sie für Zweck 2 unter „Einwilligung“, „berechtigtes Interesse“, „Einwilligung oder berechtigtes Interesse“ oder „nicht verwendet“ registriert sind.

Profil für personalisierte Anzeigen erstellen und personalisierte Anzeigen auswählen (Zwecke 3 und 4)

Google arbeitet mit Ihnen gemäß dem IAB Europe TCF zusammen, wenn Sie für die Zwecke 3 und 4 unter „Einwilligung“ registriert sind und im TC-String angegeben ist, dass der Nutzer seine Einwilligung für beide Zwecke erteilt hat.

Google arbeitet auch mit Ihnen gemäß dem IAB Europe TCF zusammen, wenn Sie für diese Zwecke unter „nicht verwendet“ registriert sind.

Wenn Sie für Zweck 3 und/oder Zweck 4 unter „berechtigtes Interesse“ registriert sind, gilt:

  • Wenn im TC-String angegeben ist, dass personalisierte Anzeigen (Zweck 3 und/oder 4) bei berechtigtem Interesse zulässig sind, arbeitet Google nicht mit Ihnen gemäß dem IAB Europe TCF zusammen.

  • Wenn im TC-String angegeben ist, dass personalisierte Anzeigen nicht zulässig sind, arbeitet Google mit Ihnen gemäß dem IAB Europe TCF zusammen.

Wenn Sie für Zweck 3 und/oder Zweck 4 unter „Einwilligung oder berechtigtes Interesse“ als Rechtsgrundlage registriert sind, gilt:

  • Wenn keine Einschränkungen für Publisher festgelegt sind, arbeitet Google mit Ihnen gemäß dem IAB Europe TCF zusammen, solange Ihre standardmäßige Rechtsgrundlage die Einwilligung ist.

  • Wenn Einschränkungen für Publisher festgelegt sind:

    • Wenn Sie laut den Einschränkungen für Publisher eine Einwilligung einholen müssen, arbeitet Google in diesen Fällen gemäß dem IAB Europe TCF mit Ihnen zusammen.

    • Wenn Sie laut den Einschränkungen für Publisher ein berechtigtes Interesse geltend machen müssen, arbeitet Google in diesen Fällen nicht gemäß dem IAB Europe TCF mit Ihnen zusammen.

Anzeigenleistung messen (Zweck 7)

Google arbeitet mit Ihnen gemäß dem IAB Europe TCF zusammen, wenn Sie für Zweck 7 unter „Einwilligung“, „berechtigtes Interesse“, „Einwilligung oder berechtigtes Interesse“ oder „nicht verwendet“ registriert sind.

Marktforschung zur Generierung von Zielgruppeninformationen (Zweck 9)

Google arbeitet mit Ihnen gemäß dem IAB Europe TCF zusammen, wenn Sie für Zweck 9 unter „Einwilligung“, „berechtigtes Interesse“, „Einwilligung oder berechtigtes Interesse“ oder „nicht verwendet“ registriert sind.

Produkte entwickeln und verbessern (Zweck 10)

Google arbeitet mit Ihnen gemäß dem IAB Europe TCF zusammen, wenn Sie für Zweck 10 unter „Einwilligung“, „berechtigtes Interesse“, „Einwilligung oder berechtigtes Interesse“ oder „nicht verwendet“ registriert sind.

Sonderzwecke

Sicherheit gewährleisten, Betrug verhindern und Fehler beheben (Sonderzweck 1)

Google arbeitet mit Ihnen gemäß dem IAB Europe TCF zusammen, wenn Sie für Sonderzweck 1 unter „berechtigtes Interesse“ oder „nicht verwendet“ registriert sind.

Technische Bereitstellung von Anzeigen oder Content (Sonderzweck 2)

Google arbeitet mit Ihnen gemäß dem IAB Europe TCF zusammen, wenn Sie für Sonderzweck 2 unter „berechtigtes Interesse“ oder „nicht verwendet“ registriert sind.

Funktionen

Offline-Datenquellen zusammenführen und kombinieren (Funktion 1)

Google arbeitet mit Ihnen gemäß dem IAB Europe TCF zusammen, wenn Sie für Funktion 1 registriert sind und der Nutzer angemessen informiert wurde.

Verschiedene Geräte verknüpfen (Funktion 2)

Google arbeitet mit Ihnen gemäß dem IAB Europe TCF zusammen, wenn Sie für Funktion 2 registriert sind und der Nutzer angemessen informiert wurde.

Automatisch gesendete Geräteeigenschaften zur Identifizierung empfangen und senden (Funktion 3)

Google arbeitet mit Ihnen gemäß dem IAB Europe TCF zusammen, wenn Sie für Funktion 3 registriert sind. Beachten Sie dabei jedoch, dass unsere Richtlinien die Verwendung von Fingerprinting zur Identifizierung untersagen (z. B. in den Anforderungen für die Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter). Außerdem müssen Sie bei jeder Zusammenarbeit mit uns unsere Richtlinien einhalten, die in einigen Fällen strenger als das IAB Europe TCF sein können.

Wir setzen unsere Richtlinien aktiv durch und investieren kontinuierlich in Technologien, mit denen Fingerprinting auf unseren Plattformen erkannt werden kann.

Sonderfunktionen

Exakte Daten zur Standortbestimmung verwenden (Sonderfunktion 1)

Google arbeitet mit Ihnen gemäß dem IAB Europe TCF zusammen, wenn Sie für diese Funktion registriert sind und der Nutzer angemessen informiert wurde sowie der Sonderfunktion 1 in angemessener Form zugestimmt hat.

Geräteeigenschaften aktiv zu Identifizierungszwecken scannen (Sonderfunktion 2)

Google arbeitet mit Ihnen gemäß dem IAB Europe TCF zusammen, wenn Sie für die Sonderfunktion 2 registriert sind. Beachten Sie dabei jedoch, dass unsere Richtlinien die Verwendung von Fingerprinting zur Identifizierung untersagen (z. B. in den Anforderungen für die Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter). Außerdem müssen Sie bei jeder Zusammenarbeit mit uns unsere Richtlinien einhalten, die in einigen Fällen strenger als das IAB Europe TCF sein können.

Makro-Anforderungen

Zur Implementierung des IAB Europe TCF sollten den Pixel-URLs in Creatives Makros hinzugefügt werden, um anzugeben, wo in der URL der TC-String eingefügt und weitergesendet werden soll und welche Anbieter vorhanden sind. 

Bei allgemeinen Fragen zur Registrierung für das IAB Europe TCF, die sich nicht auf die Google-Einbindung des TCF beziehen, wenden Sie sich bitte unter framework@iabeurope.eu direkt an das IAB Europe.

FAQ

Umfang

Welche Google Anzeigen-Produkte sind in das Transparency Consent Framework (TCF) des IAB Europe integriert?

Die Integration in das IAB Europe TCF gilt für Drittanbieterinventar (nicht für Inventar, das Google gehört und von Google betrieben wird). Die Einwilligung für Inventar, das Google gehört und von Google betrieben wird, wird über das eigene Verfahren von Google zur Nutzereinwilligung eingeholt.

Produkte, die in das IAB Europe TCF integriert sind:

  • Google Ad Manager
  • AdSense
  • AdMob
  • Google Analytics (für Werbefunktionen, die in Verbindung mit Google Anzeigen-Produkten verwendet werden)
  • Google Displayanzeigen (für integrierte Properties)
  • Display & Video 360 und Campaign Manager 360 (für integrierte Properties)
  • Google Authorized Buyers
  • Funding Choices

Integrationsanforderungen

Welche Anforderungen gelten für die Google-Registrierung?

Folgende Unterscheidung ist zu beachten:
  1. Google-Registrierung als Anbieter. Informationen zur Google-Registrierung als Anbieter finden Sie in der IAB TCF GVL Registry (JSON-Datei).
  2. Anforderungen an die Zusammenarbeit mit Google für Anbieter und Publisher. Lesen Sie die Interoperabilitätsrichtlinien von Google für Anbieter.

Können Publisher, die das TCF des IAB Europe verwenden, mit Anbietern zusammenarbeiten, die nicht in der Global Vendor List (GVL) registriert sind?

GVL über „Zusätzliche Einwilligung“, eine technische Spezifikation, die Plattformen zur Einwilligungsverwaltung (Consent Management Platform, CMP) implementieren können, um Anzeigentechnologie-Anbieter von Google in Mitteilungen zur Einwilligung der Nutzer in der EU aufzunehmen.

CMPs müssen diese Spezifikation implementieren, damit Publisher mit Anbietern zusammenarbeiten können, die sich auf der Liste der Anzeigentechnologie-Anbieter von Google befinden, aber nicht auf der GVL des IAB aufgeführt sind.

Warum muss ein Publisher die Einwilligung für Zweck 3 (Personalisiertes Anzeigenprofil erstellen) und Zweck 4 (Personalisierte Anzeigen auswählen) einholen, um personalisierte Anzeigen auszuliefern? Welche Konsequenzen hätte es, wenn ein Publisher Anzeigen für einen Nutzer personalisieren, aber keine personalisierten Profile für ihn erstellen möchte?

Aufgrund unserer Auslegung der Anforderungen der DSGVO und der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation, verschiedener Richtlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe und unseres eigenen Dialogs mit Datenschutzaufsichtsbehörden sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass eine angemessene rechtliche Grundlage besteht. Weitere Informationen zur Art und zum Umfang der Datenverarbeitung, einschließlich der anwendbaren Rechtsgrundlage, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die Einwilligungsanforderungen von Google haben sich im Zusammenhang mit dem TCF nicht geändert. Google-Kunden (z. B. Publisher und Werbetreibende), die Produkte der Werbeplattform von Google verwenden, müssen die Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU einhalten.

Ohne Einwilligung für die Zwecke 3 und 4 kann Google keine personalisierten Anzeigen anbieten. Insbesondere wenn eine Einwilligung lediglich für Zweck 4 und keine Einwilligung für Google für Zweck 3 vorliegt, werden nur nicht personalisierte Anzeigen ausgeliefert. Diese Anforderungen entsprechen der bestehenden Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU, in der Folgendes festgelegt ist:

Sie sind verpflichtet, eine rechtswirksame Einwilligung der Endnutzer für folgende Aktivitäten einzuholen:

  • Einsatz von Cookies oder anderen Formen der lokalen Datenspeicherung, sofern die Einholung einer Einwilligung hierfür rechtlich vorgeschrieben ist [Zweck 1]
  • Erhebung, Weitergabe [Zweck 3] und Nutzung [Zweck 4] personenbezogener Daten zur Personalisierung von Werbeanzeigen

Google Ad Manager-Publisher können in der Benutzeroberfläche festlegen, ob Google nutzerbezogene Besucherdaten verwenden darf, um Kategorien der Nutzerinteressen für die Anzeigenausrichtung zu erstellen. Wenn diese Einstellungen deaktiviert werden, können Publisher und RTB-Käufern (Real-Time-Bidding, Echtzeitgebote) weiterhin personalisierte Anzeigen ausliefern, aber für die Zwecke 3 und 4 müssen Publisher dennoch eine Einwilligung einholen.

Ist AMP in das IAB TCF integriert?

AMP unterstützt Transparency and Consent Frameworks über die amp-consent-Komponente. Bitte informieren Sie sich über den AMP-Support Ihrer CMP.

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