In diesem Änderungsprotokoll gibt Google Aktualisierungen der Richtlinien und Einschränkungen für AdMob bekannt. Publisher sind verpflichtet, sich über Änderungen von Richtlinien zu informieren und die Richtlinien jederzeit einzuhalten.
Aktualisierung der AdMob-Verhaltensrichtlinien (November 2024)
Im November 2024 aktualisiert Google die AdMob-Verhaltensrichtlinien. Die Änderungen betreffen die Richtlinie „Apps, in denen Nutzern Vergütungen für bestimmte Aktivitäten angeboten werden“. Folgende, das Nutzerverhalten betreffende Passage wird aus der Richtlinie entfernt: „im Web surfen, E‑Mails lesen oder vergleichbare Tätigkeiten ausführen“. Nach Aktualisierung der Richtlinie hat die entsprechende Textpassage folgenden Wortlaut: „Google Anzeigen dürfen nicht in Apps platziert werden, in denen Nutzern Zahlungen oder andere Vergütungen versprochen werden, wenn sie sich Anzeigen ansehen bzw. darauf klicken.“ Das Ausliefern von Google Anzeigen in solchen Apps kann zu ungültigen Impressionen oder Klicks führen. Daher ist die Platzierung dort verboten. Aus dem gleichen Grund dürfen Google Anzeigen nicht in Apps platziert werden, deren Hauptzweck darin besteht, Zugriffe auf solche Dienste zu generieren, diese zu bewerben oder Anleitungen zur Nutzung der Dienste bereitzustellen.
Veröffentlicht im Oktober 2024
Richtlinien für Videoinventar werden in von Google festgelegte Einschränkungen für Publisher verschoben (September 2024)
Am 23. September 2024 werden die bestehenden Richtlinien für Videoinventar verschoben. Die Richtlinien sind dann nicht mehr unter den Google-Richtlinien für Publisher, sondern unter den Einschränkungen für Videoinventar in den von Google festgelegten Einschränkungen für Publisher zu finden. Bei Videoinventar mit Inhalten, die gemäß Einschränkungen für Videoinventar Inhaltsbeschränkungen unterliegen, werden möglicherweise weniger Anzeigen ausgeliefert als bei anderen, nicht eingeschränkten Inhalten.
Hinweis: Google Ads-Anzeigen und nicht direkte Ad Manager-Transaktionen (z. B. private Auktionen und offene Auktionen) werden auch weiterhin nicht in Videoinventar ausgeliefert, das Inhalte enthält, die gemäß Einschränkungen für Videoinventar Inhaltsbeschränkungen unterliegen. Anzeigen anderer Werbeprodukte bzw. Anzeigen aus direkten Ad Manager-Deals zwischen Publishern und Werbetreibenden können jedoch in diesem Inventar ausgeliefert werden (z. B. traditionelle Reservierungen, Preferred Deals und programmatisch garantierte Deals).
Außerdem werden die unten stehenden Abschnitte zu Einschränkungen für Videoinventar überarbeitet, um sie verständlicher und besser lesbar zu machen. Der Geltungsbereich dieser Richtlinien ändert sich durch diese redaktionellen Aktualisierungen nicht.
- Steuerelemente des Videoinventars (z. B. Wiedergabe, Pause, Stummschaltung, Überspringen oder Schließen) dürfen nicht verdeckt, verborgen oder funktionsunfähig sein. Dies gilt auch für die Inhalte oder Steuerelemente von Anzeigen, sofern vorhanden.
- Steuerelemente des Videoinventars oder von Anzeigen, deren Aktivierung bzw. Anzeige nur durch eine einzelne Nutzeraktion (z. B. Scrollen, Bewegen des Mauszeigers, Tippen oder Wischen auf dem Display) erfolgt, fallen nicht in diese Kategorie.
- Bei Placements mit In-Stream-Anzeigen oder begleitendem Videocontent, die in ein fixiertes Placement übergehen, muss der Videoplayer im Hauptcontent platziert sein und darf nur dann wechseln, wenn ein Nutzer den Videoplayer beim Scrollen aus dem sichtbaren Bereich der Seite bewegt.
(Veröffentlicht im August 2024)
Update zur Monetarisierung in Russland (August 2024)
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Russland ist es für in Russland ansässige Publisher nicht mehr möglich, ihre Inhalte mit AdSense, AdMob und Ad Manager zu monetarisieren.
(Veröffentlicht im August 2024)
Update der AdMob-Programmrichtlinien (August 2024)
Im August 2024 wird Google zwei Änderungen an den AdMob-Programmrichtlinien vornehmen.
Die erste Änderung betrifft die Richtlinie zu Anzeigen in dynamischen Inhalten, die durch eine neue Richtlinie zu „Werbung in privater Kommunikation“ ersetzt wird. Mit der Änderung soll klargestellt werden, dass für Bildschirme, die vornehmlich der privaten Kommunikation dienen, ein Anzeigenverbot gilt. Beispiele für private Kommunikation sind Direktnachrichten, Livechats, Videoanrufe und private Chatrooms. Diese Aktualisierungen sind Teil unserer fortwährenden Bemühungen, die Lesbarkeit und Transparenz unserer Richtlinien zu verbessern.
Die zweite Änderung betrifft die Richtlinie zu personalisierten Anzeigen. Sie wird aus dem Katalog der AdMob-Verhaltensrichtlinien gestrichen und durch eine neue Google-Richtlinie für Publisher zu personalisierten Anzeigen ersetzt. Zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer sowie zur Verhinderung diskriminierender Praktiken sind alle Publisher zur Einhaltung der in den Richtlinien verankerten Regeln zur Bereitstellung personalisierter Anzeigen verpflichtet. Die Einführung dieser Richtlinie dient hauptsächlich dem Zweck der Vereinheitlichung der Richtlinien für Publisher.
(Veröffentlicht im Juli 2024)
Aktualisierung der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU (Juli 2024)
Ab dem 31.07.2024 erweitert Google den Geltungsbereich der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU auch auf Nutzer in der Schweiz. Kunden, die Werbeprodukte von Google verwenden, müssen für den Einsatz von Cookies oder anderen Formen der lokalen Datenspeicherung, sofern gesetzlich vorgeschrieben, eine Einwilligung von Nutzern in der Schweiz einholen. Eine Einwilligung ist ebenso für die Erhebung, Weitergabe und Nutzung personenbezogener Daten zur Personalisierung von Werbeanzeigen erforderlich. Dies ist eine Ergänzung der bestehenden Anforderungen für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten Königreich.
(Veröffentlicht im April 2024)
Aktualisierung der AdMob- und AdSense-Programmrichtlinien (Februar 2024)
Am 9. Februar 2024 führt Google in den AdMob- und AdSense-Programmrichtlinien eine neue Richtlinie zu sensiblen Ereignissen ein.
Sensible Ereignisse sind unvorhergesehene Vorkommnisse oder Entwicklungen, die ein erhebliches Risiko für die Fähigkeit von Google bedeuten, seriöse, relevante sowie fundierte Informationen zu bieten und Inhalte zu reduzieren, die unsensibel sind oder mit denen aus der Situation Kapital geschlagen wird. Bei einem sensiblen Ereignis ergreifen wir unter Umständen verschiedene Maßnahmen, um diesen Risiken zu begegnen.
(Veröffentlicht im Januar 2024)
Aktualisierung der Richtlinie für Video-Publisher auf eine Google-Richtlinie für Publisher (April 2024)
Am 1. April 2024 aktualisiert Google die Richtlinie für Video-Publisher, die derzeit nur für AdSense und Ad Manager gilt. Sie wird dann als eine der Google-Richtlinien für Publisher für das gesamte Videoinventar, einschließlich AdMob, gelten. Mit dieser Erweiterung des Geltungsbereichs sollen die Richtlinien für alle Produkte von Google vereinheitlicht und gleichzeitig mit aktuellen Branchenstandards in Einklang gebracht werden (z. B. IAB OpenRTB).
Die aktualisierten Richtlinien gelten für Videoinventar von AdSense, Ad Manager und AdMob, das mit Google-Anzeigencode monetarisiert wird (Videoinventar). Sie lauten so:
Inventar genau beschreiben
- Für Videoinventar müssen in Deklarationen korrekte Signale angegeben werden (für Ad Manager siehe URL-Parameter für VAST-Anzeigen-Tags). Dazu gehören:
- Hörbarkeit des Anzeigen-Placements: Standardmäßig hörbar oder stummgeschaltet (für Ad Manager siehe vpmute-Parameter).
- Art des Anzeigen-Placements: Videoanzeigen, die in Videoplayern mit Videocontent ausgeliefert werden, müssen korrekt als Placements vom Typ „In-Stream“ oder „Begleitender Videocontent“ deklariert sein (für Ad Manager siehe plcmt-Parameter. Für Videoanzeigen, die in Placements ohne Videoplayer ausgeliefert werden, müssen keine Deklarationen angegeben werden. Sie werden von Google automatisch anhand des Inventarformats als „Interstitial“ oder „Eigenständig“ eingestuft.
- Als In-Stream wird eine Video- oder Audioanzeige bezeichnet, die im Stream von Video- oder Audiocontent abgespielt wird, wobei der Video- oder Audiocontent im Mittelpunkt des Besuchs des Nutzers steht oder vom Nutzer ausdrücklich angefordert wurde.
Beispiel: Eine Videoanzeige wird vor oder nach dem Stream oder in der Mitte des Streams eines vom Nutzer angeforderten Videocontents wiedergegeben.
- Als Begleitender Videocontent wird eine Videoanzeige bezeichnet, die innerhalb eines Videocontent-Streams abgespielt wird. Der begleitende Videocontent ist nicht der ausschlaggebende Grund für den Aufruf eines Nutzers und wird nicht ausdrücklich von ihm angefordert. Placements mit begleitendem Videocontent müssen innerhalb des body-Abschnitts der Webseite geladen und standardmäßig stummgeschaltet werden.
Beispiel: Eine Videoanzeige wird vor oder nach einem Stream oder in der Mitte eines Streams von stummgeschaltetem Videocontent wiedergegeben, der einen kleinen Teil einer vorwiegend redaktionellen Webseite ausmacht.
- Als Interstitial wird eine Videoanzeige bezeichnet, die ohne jeglichen anderen gestreamten Videocontent an einem Übergang zwischen den Inhalten wiedergegeben wird. Die Videoanzeige liegt dabei im Mittelpunkt der Seite und nimmt den Großteil des Darstellungsbereichs ein.
Beispiel: Eine Videoanzeige, die unabhängig von anderem gestreamten Videocontent ist, wird in Vollansicht in einer natürlichen Pause oder einem Übergang zwischen Inhalten platziert.
- Als Eigenständig wird eine Videoanzeige bezeichnet, die ohne jeglichen anderen gestreamten Videocontent wiedergegeben wird. Die Videoanzeige liegt nicht im Mittelpunkt der Seite.
Beispiel: Eine Videoanzeige, die unabhängig von anderem gestreamten Videocontent ist, wird in einem Banner im rechten Anzeigenstreifen einer Artikelseite platziert.
- Als In-Stream wird eine Video- oder Audioanzeige bezeichnet, die im Stream von Video- oder Audiocontent abgespielt wird, wobei der Video- oder Audiocontent im Mittelpunkt des Besuchs des Nutzers steht oder vom Nutzer ausdrücklich angefordert wurde.
Unterstützte Implementierungen verwenden
- Für In-Stream- oder begleitende Videocontent-Placements muss das Google Interactive Media Ads SDK oder die Google Programmatic Access Library auf unterstützten Plattformen verwendet werden, es sei denn, sie werden über ein offizielles Google Beta-Programm bereitgestellt.
- Partner und Publisher können YouTube-Inhalte nicht mithilfe von Interactive Media Ads-Produkten monetarisieren. Für die Monetarisierung von YouTube-Content müssen Partner und Publisher das YouTube-Partnerprogramm nutzen.
- Für Interstitial-Placements oder eigenständige Placements müssen von Google bereitgestellte Lösungen verwendet werden: Google Publisher-Tags im Web; das Google Mobile Ads SDK in Apps (für Ad Manager bzw. für AdMob).
- Das Google Interactive Media Ads SDK ist für Interstitial-Placements oder eigenständige Placements nicht zulässig, mit Ausnahme von Placements in Spielen.
Den Wert für Werbetreibende aufrechterhalten
- Die Inhalte oder Steuerelemente des Videoinventars (z. B. Wiedergabe, Pause, Stummschaltung, Überspringen oder Schließen), einschließlich der Anzeigeninhalte oder Steuerelemente, sofern vorhanden, dürfen nicht verdeckt, verborgen oder funktionsunfähig sein.
- Audioanzeigen dürfen nicht in stummgeschalteten In-Stream-Placements angefordert oder ausgeliefert werden.
Nutzererfahrung nicht beeinträchtigen
- Videoinventar darf nur unter folgenden Voraussetzungen automatisch wiedergegeben werden:
- Bei allen Placement-Typen darf jeweils nur ein einzelnes Videoinventarelement automatisch mit Ton wiedergegeben werden.
- Bei Placements mit In-Stream-Anzeigen oder begleitendem Videocontent darf außerdem jeweils nur ein Videoplayer Videoinventar im Darstellungsbereich gleichzeitig wiedergeben.
- Die Anzeige darf nicht automatisch wiedergegeben werden, bevor nicht mindestens 50 % des Anzeigenblocks sichtbar sind.
- Bei allen Placement-Typen darf jeweils nur ein einzelnes Videoinventarelement automatisch mit Ton wiedergegeben werden.
- Für fixiertes Videoinventar gelten folgende Bedingungen:
- Die Option zum Schließen muss während der gesamten Dauer des Videos oder des Anzeigencontents sichtbar sein. Diese Option darf nicht versteckt, verdeckt oder funktionsunfähig sein.
- Bei Placements mit In-Stream-Anzeigen oder begleitendem Videocontent muss der Videoplayer im Hauptcontent platziert sein und darf nur zu einem fixierten Placement wechseln, wenn ein Nutzer den Videoplayer beim Scrollen aus dem sichtbaren Bereich der Seite bewegt.
Außerdem bezieht sich bei Ad Manager der Begriff „In-Stream“ auf den Hilfeseiten und den produktinternen Steuerelementen sowohl auf „In-Stream“ als auch auf „begleitenden Videocontent“ gemäß der Definition in den aktualisierten Richtlinien. Für Ad Manager-Videoinventar, das gemäß den aktualisierten Richtlinien als „In-Stream“ oder „Begleitender Videocontent“ festgelegt ist, müssen die entsprechenden Anforderungen der Richtlinien eingehalten werden.
Die aktualisierten Richtlinien treten am 1. April 2024 in Kraft. Bitte lesen Sie sie, um festzustellen, ob sie sich auf Ihr Videoinventar auswirken. Wenn Ihr Videoinventar bisher abgelehnt wurde, Sie aber der Meinung sind, dass es nach der Aktualisierung nicht mehr abgelehnt werden sollte, können Sie am oder nach dem 1. April 2024 eine Überprüfung beantragen oder Einspruch einlegen.
Weitere Informationen dazu, wie Sie eine Überprüfung beantragen oder Einspruch einlegen können, finden Sie unter:
- Für AdSense: Überprüfung beantragen
- Für AdMob: AdMob-Richtlinienverstoß: App(s) oder Konto deaktiviert
- Für Ad Manager: Überprüfung beantragen
(Veröffentlicht im November 2023)
Aktualisierung der Richtlinien für Anzeigen mit Prämie (Oktobe 2023)
Am 31. Oktober 2023 aktualisieren wir die Richtlinien für Anzeigen mit Prämie zu „Richtlinien für Anzeigenblöcke mit Prämie“. Gemäß den aktualisierten Richtlinien dürfen indirekte oder nicht monetäre Elemente als Prämien angeboten werden, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Prämie kann nur für einen Artikel oder eine Dienstleistung auf der Plattform, Website oder in der App des Publishers eingelöst und verwendet werden.
- Die Prämie ist nicht übertragbar.
- Prämien in Form von Rabatten oder Gutscheinen für physische Artikel dürfen 25 % des Gesamtwerts des Artikels nicht überschreiten.
Direkte monetäre Elemente sind weiterhin unter keinen Umständen als Prämien zulässig.
Im Zusammenhang mit den aktualisierten Richtlinien gilt Folgendes:
- Direkte monetäre Elemente bezeichnet alle Arten von gesetzlichen Zahlungsmitteln sowie sonstige Zahlungsmittel, die direkt für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen in der realen Welt verwendet werden können.
Beispiele: Bargeld, Kryptowährung, Geschenkkarten
- Indirekte oder nicht monetäre Elemente bezeichnet alles mit einem Geldwert, das in der realen Welt jedoch kein direktes Zahlungsmittel darstellt, oder alles, was in der realen Welt keinen Geldwert hat.
Beispiele: Rabatte, Treueprämien oder -punkte, kostenloser Produktversand, kostenloser Testzeitraum für Produkte oder Dienstleistungen, Extraleben für Spielfiguren, Skins für Spielfiguren
- Nicht übertragbar ist eine Prämie, die nur von dem Nutzer einlösbar und nutzbar ist, der sie erhalten hat, und nicht direkt in direkte monetäre Elemente oder Elemente, die auf Dritte übertragen werden können, konvertiert werden kann.
Beispiele: Rabattcodes, Treuepunkte oder In-Game-Artikel, die nur für einen bestimmten Nutzer über dessen angemeldetes Konto einlösbar und verwendbar sind und nicht direkt in Bargeld umgewandelt oder zum Kauf von Artikeln verwendet werden können, die auf eine andere Person übertragen werden können
Zusätzlich zum oben Genannten werden auch redaktionelle Aktualisierungen der Richtlinien vorgenommen, um sie verständlicher und besser lesbar zu machen. Der Geltungsbereich dieser Richtlinien wird durch diese redaktionellen Aktualisierungen nicht geändert.
Lesen Sie die aktualisierten Richtlinien, um festzustellen, ob sie sich auf Ihre Anzeigenblöcke mit Prämien auswirken. Wenn Ihre Anzeigenblöcke mit Prämien bisher abgelehnt wurden, Sie aber der Meinung sind, dass sie nach der Aktualisierung nicht mehr abgelehnt werden sollten, können Sie am oder nach dem 31. Oktober 2023 eine Überprüfung beantragen.
Weitere Informationen zum Beantragen einer Überprüfung
(Veröffentlicht im Oktober 2023)
Aktualisierung des Herangehensweise von Google an die Datenübertragung (September 2023)
Google ist gemäß dem Abkommen zum Datenaustausch zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten (EU-U.S. Data Privacy Framework, EU-U.S. DPF) zertifiziert und hat am 1. September 2023 dieses Datenschutzabkommen als alternative Übertragungslösung zur Übertragung personenbezogener Daten aus dem EWR in die USA eingeführt.
Veröffentlicht im September 2023
Aktualisierung der Google-Einschränkungen für Publisher: Schockierende Inhalte (August 2023)
Am 30. August 2023 erweitert Google den Abschnitt schockierende Inhalte der Einschränkungen für Publisher um eine Ausnahme für Gameplay-Bilder. Im Kontext von Gameplay-Bildern gelten Inhalte in Zukunft nur dann als „grausam, ekelerregend oder abstoßend“ bzw. als „Darstellungen von Gewalt“, wenn darin Folter, sexuelle Gewalt, Gewalt gegen Minderjährige, bekannte echte Personen oder eine Person bzw. Gruppe aufgrund einer Eigenschaft, die mit systematischer Diskriminierung oder Ausgrenzung verbunden ist, dargestellt werden.
Prüfen Sie, ob die Aktualisierung Auswirkungen auf Ihre Website oder App hat. Wenn die Anzeigenbereitstellung auf Ihrer Website oder in Ihrer App zuvor aufgrund von schockierenden Inhalten eingeschränkt war, Sie aber der Meinung sind, dass dies nach der Aktualisierung nicht mehr der Fall sein sollte, können Sie am oder nach dem 30. August 2023 eine Überprüfung Ihrer Website oder App beantragen.
Weitere Informationen zum Beantragen einer Überprüfung oder Beschwerde finden Sie unten:
- Für AdSense: Überprüfung beantragen
- AdMob: AdMob-Richtlinienverstoß: App(s) oder Konto deaktiviert
- Ad Manager: Überprüfung beantragen
(Veröffentlicht im Juli 2023)
Google-Richtlinien für Publisher (Januar 2023)
Im Januar 2023 aktualisieren wir die Google-Richtlinien für Publisher. Im Rahmen unserer fortwährenden Bemühungen zur Vereinfachung und Optimierung der Richtlinien werden unsere bestehenden Richtlinien zu Malware und unerwünschter Software in die Google-Richtlinien für Publisher: Anforderungen und andere Standards aufgenommen.
In den letzten Monaten hat Google außerdem zwei Änderungen an den Google-Richtlinien für Publisher vorgenommen:
- Die AdSense-Programmrichtlinien und die AdMob-Programmrichtlinien wurden aktualisiert. Sie enthalten nun Informationen zur neuen WebView API für Anzeigen, mit denen Web-Displayanzeigen in Apps richtig unterstützt werden.
- Die Richtlinien für Webmaster wurden durch die Spamrichtlinien für die Google Websuche ersetzt. Aus diesem Grund wurden Verweise auf die Richtlinien für Webmaster aktualisiert. Publisher sollten sich die Spamrichtlinien der Google Websuche ansehen.
(Veröffentlicht im Dezember 2022)
Aktuelle Informationen zur Ukraine (März 2022)
Aufgrund des Kriegs in der Ukraine pausieren wir die Monetarisierung von Inhalten, die den Krieg ausnutzen, leugnen oder billigen.
(Veröffentlicht am 23. März 2022)
Update zur Monetarisierung von staatlich finanzierten Medien der Russischen Föderation (Februar 2022)
Angesichts des Kriegs in der Ukraine pausiert Google die Monetarisierung von staatlich finanzierten Medien der Russischen Föderation.
Wir werden die Situation weiterhin aktiv beobachten und bei Bedarf Anpassungen vornehmen.
Diese Regelung tritt sofort in Kraft.
(Veröffentlicht im Februar 2022)
Aktualisierung der Sanktionsliste der US-Behörde Office of Foreign Assets Control (Februar 2022)
Die Liste Sanktionskonformität der Google-Richtlinien für Publisher wurde um die sogenannten Volksrepubliken Donezk (DNR) und Lugansk (LNR) ergänzt und somit an die Liste des Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums angepasst. Diese Aktualisierung ist ab sofort wirksam.
Außerdem wurden die Seiten zu länderspezifischen Beschränkungen für AdMob, AdSense und Ad Manager entsprechend aktualisiert.
(Veröffentlicht im Februar 2022)
Aktualisierung des Abschnitts „Unglaubwürdige und schädliche Behauptungen“ in der Richtlinie zu Inhalten mit Falschdarstellungen (Oktober 2021)
Im November 2021 ergänzen wir den Abschnitt „Unglaubwürdige und schädliche Behauptungen“ in der Google-Richtlinie für Publisher zu Inhalten mit Falschdarstellungen um eine neue Richtlinie. Im Rahmen dieser Änderung werden Inhalte verboten, die Aussagen über den Klimawandel propagieren, die anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen. Die aktualisierte Richtlinie tritt nach dem 8. November 2021 in Kraft.
(Veröffentlicht im Oktober 2021)
Vereinfachung und Standardisierung unserer Richtlinien (September 2021)
Im Rahmen unserer fortlaufenden Bemühungen zur Vereinfachung und Optimierung der Richtlinien für Publisher und unter Berücksichtigung der im September 2021 vorgenommenen Änderungen der Verhaltensrichtlinien führen wir eine neue Richtlinienhilfe für Publisher ein. Damit möchten wir Publishern den Zugriff auf unsere Richtlinien erleichtern, sodass sie nachvollziehen können, wie sich diese auf sie auswirken – unabhängig davon, welche Produkte sie nutzen.
Sie können weiterhin die Google-Richtlinien für Publisher und die von Google festgelegten Einschränkungen für Publisher in der AdMob-, AdSense- und Ad Manager-Hilfe aufrufen. Im Laufe der Zeit werden wir die Richtlinien und Einschränkungen für Publisher in der Richtlinienhilfe für Publisher zusammenführen.
Die Richtlinienhilfe für Publisher enthält zusätzlich ein Glossar, in dem die am häufigsten verwendeten Begriffe der Richtlinien definiert werden, sowie spezielle Seiten für die einzelnen Richtlinien und Einschränkungen mit weiterführenden Erklärungen.
Veröffentlicht im September 2021
Aktualisierung der Standardvertragsklauseln (Oktober 2021)
Im Oktober 2021 wird die Google-Richtlinie für Publisher zu Standardvertragsklauseln aktualisiert, da Google die neuen Vorgaben der Europäischen Kommission zu diesem Thema umsetzen muss.
Veröffentlicht im September 2021
Vereinfachung und Standardisierung unserer Verhaltensrichtlinien (August 2021)
Im Rahmen unserer fortlaufenden Bemühungen zur Vereinfachung und Optimierung der Richtlinien für Publisher werden die Google-Richtlinien für Publisher und die Einschränkungen für Publisher im September 2021 um angepasste Versionen unserer bestehenden Verhaltensrichtlinien ergänzt, die vorgeben, wie Anzeigen implementiert werden sollten. Die angepassten Verhaltensrichtlinien enthalten zusammengefasste Versionen von Richtlinien, die wir für AdSense, AdMob und Ad Manager festgelegt haben. Dazu zählen: störende Anzeigen, Inventarwert und Branchenstandards (eine Sammlung von bestehenden Standards, die unsere Publisher einhalten müssen).
Im September 2019 haben wir Änderungen an den Inhaltsrichtlinien für unsere Publisher-Produkte vorgenommen. Dabei wurden die Google-Richtlinien für Publisher und die Einschränkungen für Publisher eingeführt. Mit dieser Aktualisierung möchten wir diese Bemühungen fortsetzen.
Im Rahmen dieser Aktualisierung werden außerdem zwei neue Richtlinien eingeführt: die Better Ads Standards der Coalition for Better Ads und eine Richtlinie zu unlauteren Erklärungen.
Wir möchten unseren Publishern den Zugriff auf unsere Richtlinien erleichtern, damit Sie nachvollziehen können, wie sich diese auf Sie auswirken – unabhängig davon, welche Produkte Sie nutzen. Aus diesem Grund veröffentlichen wir eine überarbeitete Version der Richtlinien-Hilfe.
Diese Richtlinien und Einschränkungen gelten zusätzlich zu allen anderen Richtlinien, die Ihre Verwendung von Google Publisher-Produkten regeln.
Veröffentlicht im August 2021
Aktualisierung der Google-Richtlinien für Publisher zur Misshandlung von Tieren (August 2021)
Im August 2021 wird die Google-Richtlinie für Publisher zu gefährdeten oder bedrohten Tierarten aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass Inhalte, mit denen Tierquälerei oder grundlose Gewalt gegen Tiere gefördert werden, nicht erlaubt sind. Im Rahmen dieser Aktualisierung werden die Richtlinie zu gefährdeten oder bedrohten Tierarten und die Richtlinie zur Misshandlung von Tieren unter dem neuen Abschnitt „Misshandlung von Tieren“ zusammengefasst.
(Veröffentlicht im Juli 2021)
Aktualisierung der Richtlinie zu Inhalten mit Falschdarstellungen (Mai 2021)
Im Mai 2021 wird die Google-Richtlinie für Publisher zu Inhalten mit Falschdarstellungen aktualisiert, um die verschiedenen Themenbereiche der Richtlinie besser zu organisieren. Außerdem sind zwei Richtlinien, die zuvor unter „Gefährliche oder abwertende Inhalte“ aufgeführt waren, künftig im Abschnitt „Inhalte mit Falschdarstellungen“ zu finden. In Übereinstimmung mit den beiden Richtlinien ist Folgendes verboten: (1) Inhalte mit gesundheitsgefährdenden Behauptungen und (2) Inhalte mit Behauptungen zu einer aktuellen schwerwiegenden Gesundheitskrise, die anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen. Die betreffenden Richtlinien werden vom Abschnitt „Gefährliche oder abwertende Inhalte“ in den neuen Abschnitt „Unglaubwürdige Behauptungen“ der Richtlinie zu Falschdarstellungen verschoben.
Mit diesen Änderungen sollen Lesbarkeit und Verständnis verbessert werden. Dies hat jedoch keine Auswirkung darauf, was im Rahmen unserer Richtlinien eingeschränkt oder nicht zulässig ist.
(Veröffentlicht im April 2021)
Aktualisierung der Sanktionsliste der US-Behörde Office of Foreign Assets Control (Februar 2021)
Im Februar 2021 wird die Seite mit den länderspezifischen Einschränkungen für AdSense aktualisiert, da der Sudan von der Sanktionsliste der US-Behörde Office of Foreign Assets Control entfernt wird. Diese Änderung tritt am 24. Februar 2021 in Kraft.
Ab diesem Datum ist Google AdSense für Publisher im Sudan verfügbar.
Veröffentlicht im Februar 2021
Aktualisierung der Google-Richtlinien für Publisher zu sexuell expliziten Inhalten (Februar 2021)
Im Februar 2021 werden die Google-Richtlinien für Publisher aktualisiert. Inhalte, die als Werbung für sexuelle Handlungen gegen Vergütung ausgelegt werden können, werden dann in einer eigenen Kategorie mit dem Namen „Sexuelle Handlungen gegen Vergütung“ aufgeführt. Darüber hinaus aktualisieren wir die aufgeführten Beispiele (Prostitution, Begleit- und Escortservices, Intim-Massagen, Cuddling-Websites). Werbung für Enjokōsai oder andere Vereinbarungen, bei der von einer der Parteien erwartet wird, dass sie der anderen Partei im Austausch für sexuelle Handlungen Geld, Geschenke, finanzielle Unterstützung, Mentoring oder andere geldwerte Vorteile gewährt, zum Beispiel Sugar-Dating, wird im Rahmen dieser Änderung ausdrücklich verboten.
Veröffentlicht im Dezember 2020
Aktualisierung der AdMob-Verhaltensrichtlinien (September 2020)
Im September 2020 werden die AdMob-Verhaltensrichtlinien für Publisher aktualisiert. Es gibt nun Beschränkungen dafür, wie Anzeigenanfragen und Impressionen über Open Bidding weitergeleitet werden dürfen. Wenn Publisher Open Bidding nutzen, dürfen sie Anzeigenanfragen nicht über einen Mittler (einschließlich eigener Systeme) weiterleiten, der Anzeigenanfragen anhand von tatsächlichen, geschätzten oder anderen Echtzeit-Preisinformationen dynamisch oder programmatisch zuordnet und monetarisiert.
Veröffentlicht im September 2020
Aktualisierung der Google-Richtlinien für Publisher (September 2020)
Im September 2020 werden die Google-Richtlinien für Publisher aktualisiert. Im Rahmen dieser Änderung wird die Monetarisierung von Websites, Seiten oder Apps untersagt, die zum größten Teil in einer nicht unterstützten Sprache verfasst sind oder keine Inhalte umfassen. Ab dem 15. September 2020 gilt für AdSense, Ad Manager und AdMob die Regelung, dass keine neuen Seiten mehr zur Monetarisierung zugelassen werden, die in einer nicht unterstützten Sprache verfasst sind oder keine Inhalte umfassen.
Veröffentlicht im August 2020
Aktualisierung - Standardvertragsklauseln (August 2020)
Ab dem 12. August 2020 setzt Google für die Übermittlung von Onlinewerbe- und Messdaten mit Personenbezug, die aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz stammen, auf die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Für Auftragsverarbeiterdienste aktualisiert Google die Auftragsdatenverarbeitungsbedingungen für Google Werbeprodukte, um die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern in diese Bedingungen einzubeziehen. Für Verantwortlichendienste aktualisiert Google die Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Google Werbeprodukte, um die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer in diese Bedingungen einzubeziehen. Wenn eine betreffende Übermittlung personenbezogener Daten vorliegt, gelten die in den Vertrag des Partners mit Google einbezogenen Standardvertragsklauseln.Veröffentlicht im August 2020
Aktualisierung der Richtlinien für Inventar mit Prämie (August 2020)
Im August 2020 werden die Richtlinien für Inventar mit Prämie aktualisiert, um das neue Anzeigenformat "Interstitial-Anzeige mit Prämie" zu berücksichtigen. Das neue Format erweitert das aktuelle Angebot von Anzeigentypen mit Prämie. Im Rahmen der Einführung dieses Formats werden die Richtlinien für Inventar mit Prämie in "Richtlinien für Anzeigen mit Prämie" umbenannt. Die neuen Richtlinien beziehen sich sowohl auf Anzeigen mit Prämie als auch auf Interstitial-Anzeigen mit Prämie.
(Veröffentlicht im Juli 2020)
Aktualisierung der Google-Richtlinien für Publisher zu Inhalten mit Falschdarstellungen (September 2020)
Im September 2020 werden die Google-Richtlinien für Publisher zu Inhalten mit Falschdarstellungen aktualisiert, um Folgendes zu unterbinden: Abstimmung bzw. Absprachen mit anderen Websites oder Konten sowie Falschangabe oder Verschleierung Ihrer Identität bzw. anderer wesentlicher Details zu Ihrer Person. Dies gilt für alle Fälle, in denen sich Ihre Inhalte auf politische und soziale Themen sowie Belange von öffentlichem Interesse beziehen. Diese Änderung tritt in den USA am 1. September 2020 und in allen anderen Ländern am 1. Oktober 2020 in Kraft.
Wir nehmen Verstöße gegen diese Richtlinie sehr ernst und stufen sie als schwerwiegend ein. Wenn wir einen solchen Fall feststellen, werden Ihre Konten umgehend und ohne Vorwarnung gesperrt.
(Veröffentlicht im Juli 2020)
Aktualisierung: Gefährliche oder abwertende Inhalte (August 2020)
Im August 2020 aktualisieren wir die Google-Richtlinien für Publisher zum Thema "Gefährliche oder abwertende Inhalte". Im Rahmen dieser Änderung werden Inhalte verboten, die sich auf eine bestehende, schwerwiegende Gesundheitskrise beziehen und verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen.
(Veröffentlicht im Juli 2020)
Aktualisierung der Google-Richtlinie für Publisher "Unlauteres Verhalten ermöglichen" (August2020)
Im August2020 werden die Google-Richtlinien für Publisher zum Thema "Unlauteres Verhalten ermöglichen" aktualisiert. Durch die Änderung sollen die Einschränkungen verdeutlicht werden, die für die Bewerbung oder Monetarisierung von Inhalten gelten, in denen für Spyware oder Überwachungstechnologie geworben wird. Den Vorgaben der aktualisierten Richtlinie zufolge ist es verboten, Inhalte zu monetarisieren bzw. dafür zu werben, die einem Nutzer direkt oder durch beworbene Produkte oder Dienstleistungen ermöglichen, andere Personen ohne deren Einwilligung zu beobachten, zu überwachen oder ihre Aktivitäten zu verfolgen.Diese Richtlinie gilt weltweit.
Beispiele für nicht zugelassene Produkte und Dienstleistungen (Liste ist nicht vollständig)
Spyware und Technologien zur Kontrolle von Beziehungspartnern, insbesondere Spyware oder Malware, mit der Nutzer Textnachrichten, Telefonanrufe oder Browserverläufe überwachen können; GPS-Tracker, die speziell dafür vermarktet werden, eine andere Person ohne ihre Einwilligung auszuspionieren oder zu verfolgen; Werbung für Kontrollausrüstung (z.B. Kameras, Audiorekorder, Dashcams, Babykameras), die ausdrücklich zum Zweck des Spionierens vermarktet wird.
Dies gilt nicht für (a)private Ermittlungsdienste oder (b)Produkte oder Dienstleistungen, mit denen Eltern ihre minderjährigen Kinder beobachten oder überwachen können.
(Veröffentlicht im Juli2020)
Aktualisierung der Google-Richtlinien für Publisher (August 2020)
Im August 2020 werden die Google-Richtlinien für Publisher aktualisiert, um die bestehenden Vorgaben in Bezug auf den sexuellen Missbrauch sowie die Ausbeutung von Kindern für all unsere Publisher-Produkte zu vereinheitlichen.
Darüber hinaus werden wir auch einige redaktionelle Änderungen an den in unseren Richtlinien verwendeten Formulierungen vornehmen. Wir werden "interessenbezogene Werbung" durch "personalisierte Werbung" ersetzen und außerdem unsere Datenschutzbestimmungen so aktualisieren, dass die Einhaltung des US-Gesetzes zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (Children's Online Privacy Protection Act, COPPA) gewährleistet ist.
(Veröffentlicht im Juli 2020)
Aktualisierung der Google-Richtlinie für Publisher zu Inhalten mit Falschdarstellungen (März 2020)
Im März 2020 wird die Google-Richtlinie für Publisher zu Inhalten mit Falschdarstellungen aktualisiert. Durch diese Änderung soll klargestellt werden, dass auf Google keine Inhalte erlaubt sind, die Behauptungen enthalten, die nachweislich falsch sind und das Vertrauen in Wahlen oder demokratische Entscheidungen bzw. die Teilnahme daran erheblich beeinträchtigen könnten.
Außerdem soll verdeutlich werden, dass Inhalte untersagt sind, in denen Nutzer mithilfe von manipulierten Medien im Hinblick auf politische und soziale Fragen oder Belange von öffentlichem Interesse in die Irre geführt werden sollen.
(Veröffentlicht im Februar 2020)
Aktualisierung der Google-Richtlinien für Publisher (April 2020)
Im April 2020 werden die Google-Richtlinien für Publisher aktualisiert, um die bestehenden Richtlinien zu personenidentifizierbaren Informationen, zur Erhebung und Offenlegung von Daten sowie zur Nutzereinwilligung über alle unsere Publisher-Produkte hinweg zu vereinheitlichen. Im Rahmen dieser Änderung wird in den Richtlinien auch festgelegt, dass die Mitteilung, die angezeigt wird, bevor ein Nutzer der Freigabe seines Gerätestandorts zu Werbezwecken zustimmt, künftig noch eindeutiger formuliert werden muss.
(Veröffentlicht im Februar 2020)
Aktualisierung der Google-Einschränkungen für Publisher: Onlineglücksspiele (Januar 2020)
Im Januar 2020 werden die Google-Einschränkungen für Publisher zum Thema Glücksspiel aktualisiert. Durch die Änderung soll verdeutlicht werden, was wir unter dem Begriff "Onlineglücksspiele" verstehen.
(Veröffentlicht im Dezember 2019)
Aktualisierung der Richtlinien für Anzeigen-Placements: Anzeigen auf durch Anmeldung geschützten Seiten (November 2019)
Im Dezember 2019 wird die Google AdSense-Programmrichtlinie zu Anzeigen auf durch Anmeldung geschützten Seiten aktualisiert. Durch die Änderung soll verdeutlicht werden, wie wir mit Monetarisierungsanfragen bei Content umgehen, den wir nicht bewerten können.
Zur Erinnerung: Sofern nicht anders angegeben, müssen AdMob-Publisher die AdSense-Programmrichtlinien einhalten.
Veröffentlicht im November 2019
Aktualisierung der Google-Richtlinien für Publisher: Gefährliche oder abwertende Inhalte (November 2019)
Im Dezember 2019 wird die Google-Richtlinie für Publisher zum Thema gefährliche oder abwertende Inhalte aktualisiert.
Künftig fallen darunter auch Inhalte, die von grenzüberschreitenden Drogenhandelsorganisationen erstellt wurden oder diese unterstützen.
Veröffentlicht im November 2019
Vereinfachung und Standardisierung unserer Inhaltsrichtlinien (September 2019)
Im September 2019 werden an einigen Inhaltsrichtlinien für unsere Publisher-Produkte Änderungen vorgenommen. Dies betrifft AdSense, AdMob und Ad Manager.
In diesem Änderungsprotokoll gibt Google künftig Aktualisierungen der Richtlinien und Einschränkungen für AdMob bekannt. Publisher sind verpflichtet, sich über Änderungen von Richtlinien zu informieren und die Richtlinien jederzeit einzuhalten.
Gründe für diese Änderungen
Zahlreiche Publisher haben den Wunsch nach einer Vereinfachung unserer Richtlinien geäußert. Viele von Ihnen verwenden mehrere unserer Publisher-Produkte. Daher möchten wir Ihnen auf verständliche Weise erläutern, was Sie bei unseren Richtlinien beachten müssen und welche Auswirkungen sie für Sie haben – unabhängig davon, welches Produkt Sie nutzen.
Folgende Neuerungen erwarten Sie:
- Google Publisher-Richtlinien, in denen die Arten von Inhalten erläutert werden, die in keinem unserer Publisher-Produkte monetarisiert werden. Dazu zählen: Illegale Inhalte, Inhalte mit Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Pädophilie, sexuell explizite Inhalte, nicht jugendfreie Themen bei Familieninhalten, Inhalte mit Verstößen gegen geistiges Eigentum, Inhalte, mit denen Produkte befürwortet werden, die aus gefährdeten oder bedrohten Tierarten hergestellt wurden, gefährliche oder abwertende Inhalte, Inhalte, die unlauteres Verhalten ermöglichen, Inhalte mit Falschdarstellungen, Inhalte mit Malware und unerwünschter Software sowie Inhalte zu Heiratsvermittlung.
- Google Publisher-Einschränkungen, in denen die Arten von Content erläutert werden, für die eingeschränkte Anzeigenquellen gelten. Dazu gehören: Pornografische Inhalte, schockierende Inhalte, Inhalte zu Sprengstoffen, Schusswaffen, Waffenteilen, ähnlichen Produkten und sonstigen Waffen sowie Inhalte zu Tabak, Drogen, Alkoholverkauf und -missbrauch, Online-Glücksspielen, verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sowie nicht freigegebenen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln. Anzeigen von Google Ads (früher AdWords) werden für diesen eingeschränkt zulässigen Content weiterhin nicht bereitgestellt. Es werden dort nur Anzeigen von anderen Werbeprodukten oder über Direktbuchungen zwischen Publishern und Werbetreibenden ausgeliefert.
- Anpassung all unserer Publisher-Produkte für mehr Einheitlichkeit und Verständlichkeit – unabhängig davon, für welches Produkt Sie sich entscheiden.
Was bedeutet das für Sie als AdMob-Publisher?
Die Monetarisierung von Inhalten, die unter die Google Publisher-Einschränkungen fallen, stellt keinen Richtlinienverstoß mehr dar. Stattdessen beschränken wir die Werbung für diese Inhalte soweit erforderlich und entsprechend den jeweiligen Anzeigenvorgaben und/oder den individuellen Vorgaben der Werbetreibenden. In einigen Fällen bedeutet dies, dass keine Anzeigenquellen Gebote für Ihr Inventar abgeben und keine Anzeigen für diese eingeschränkt zulässigen Inhalte ausgeliefert werden. Sie können zwar Inhalte monetarisieren, die unter die Google Publisher-Einschränkungen fallen, doch Sie erhalten für diese eingeschränkten Inhalte wahrscheinlich weniger Werbung als für anderen, nicht eingeschränkten Content.
Inhalte, die unter die Google Publisher-Richtlinien fallen, dürfen nicht monetarisiert werden und Sie dürfen in diesen Inhalten keine Anzeigen platzieren. Die versuchte Monetarisierung von Inhalten, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, kann dazu führen, dass Ihr Konto gesperrt oder gekündigt wird.
Diese Richtlinien und Einschränkungen gelten zusätzlich zu allen anderen Richtlinien, die Ihre Verwendung von Google Publisher-Produkten regeln.
Erforderliche Schritte
Zum aktuellen Zeitpunkt müssen Sie nichts weiter tun. Die AdSense-Hilfe und die Richtlinienübersicht werden bei Inkrafttreten der Änderungen im September 2019 mit einer vollständigen Aufschlüsselung der Richtlinien und Einschränkungen aktualisiert. Bitte überprüfen Sie dann die aktualisierten Richtlinien und Einschränkungen und stellen Sie sicher, dass Ihre Inhalte den Vorgaben entsprechen.
Veröffentlicht im August 2019