Benachrichtigung

Auf der neu überarbeiteten Meine AdMob-Seite finden Sie neben individuellen Tipps zur Optimierung Ihres Kontos auch personalisierte Informationen zum Kontozustand und Hinweise zur Einrichtung.

Richtlinien für die Verwendung von „Datenschutz und Mitteilungen“

Auf den Seiten Datenschutz und Mitteilungen in Ad Manager, AdMob und AdSense können Sie Ihre Datenschutzeinstellungen verwalten, Ihren Content monetarisieren und mit Nutzern kommunizieren, um deren Einwilligung einzuholen.

Google-Lösungen zur Einwilligungsverwaltung sind Teil des Transparency & Consent Framework 2.0 von IAB Europe und erfüllen die entsprechenden Spezifikationen und Richtlinien (die „IAB-Anforderungen“). Google hat für diese Plattform zur Einwilligungsverwaltung die ID 300 und ist weiterhin als „Google LLC“ gelistet. 

Wenn Sie die Funktionen „Datenschutz und Mitteilungen“ in Ad Manager, AdMob und AdSense verwenden, sollten Sie die nachstehenden Richtlinien beachten.

Funktionen „Datenschutz und Mitteilungen“ verantwortungsvoll nutzen

Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass alle Mitteilungen von Nutzern im Zusammenhang mit der Einholung der Einwilligung zur Verwendung ihrer personenbezogenen Daten, einschließlich der von Ad Manager, AdMob und AdSense bereitgestellten Standardformulierungen, Ihren rechtlichen Anforderungen entsprechen. Sie verpflichten sich außerdem, Ad Manager-, AdMob- und AdSense-Benachrichtigungen gemäß den IAB-Anforderungen zu nutzen. Wenn Ihre Mitteilungen und/oder die Konfiguration nicht den IAB-Anforderungen entsprechen, werden Ihre Mitteilungen möglicherweise für Nutzer im EWR und im Vereinigten Königreich nicht mehr angezeigt.

Nutzerdaten schützen

Bei der Nutzung der Funktionen „Datenschutz und Mitteilungen“ sind Sie verpflichtet, die Datenschutz-Entscheidungen Ihrer Nutzer in Bezug auf Ihre eigenen Dienste und die Dienste von Anbietern, mit denen Sie zusammenarbeiten, zu respektieren.

Link zum Widerrufen einfügen

Zusätzlich sind Sie verpflichtet, gemäß den IAB-Anforderungen einen Link in Ihrer Datenschutzerklärung zu implementieren, über den Nutzer im EWR und im Vereinigten Königreich ihre zuvor getroffene Entscheidung zur Verwendung von Daten widerrufen können. Der Wortlaut des Linktexts sollte den Nutzern klar darlegen, dass sich durch Anklicken des Links sowohl die Einwilligung widerrufen lässt als auch ihre Entscheidung zu berechtigtem Interesse.

Eine mögliche Formulierung wäre „Wenn Sie Ihre Einstellungen für die Datenfreigabe zurücksetzen möchten, klicken Sie hier.“

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