Übersicht und Anleitung zur DSGVO

Integration des IAB Europe TCF für Publisher

Zum Integrieren des IAB Europe TCF müssen Publisher eine beim IAB registrierte TCF CMP (Consent Management Platform, Plattform zur Einwilligungsverwaltung) auf ihrer Website oder in ihrer App implementieren. Auf der CMP wird der TC-String (Transparency & Consent-String) erstellt und dann an die Anzeigen-Tags und SDKs von Google gesendet, in denen er genutzt wird.

Allgemeine Anleitung

Wenn Sie auf Ihrer Website oder in Ihrer App eine vom IAB Europe registrierte TCF CMP implementiert haben, wird in Ad Manager automatisch der TC-String der CMP verwendet.

Wenn Sie die IAB-Mitteilung zur DSGVO von Google verwenden, werden die von Ihnen ausgewählten Anzeigentechnologie-Anbieter automatisch von Ad Manager in alle Ihre Mitteilungen eingefügt. Andernfalls wird die Auswahl der Anzeigentechnologie-Anbieter in den Steuerelementen zur Einwilligung der Nutzer in der EU durch die von Ihnen ausgewählten CMP-Anbieter in Ihrer vom IAB registrierten TCF CMP überschrieben. Das gilt auch, wenn Sie in den Steuerelementen zur Einwilligung der Nutzer in der EU festgelegt haben, allen Nutzern im EWR nicht personalisierte Anzeigen zu präsentieren.

Wenn Sie solche Anzeigen in Ihrer Anzeigenanfrage festgelegt haben, berücksichtigen wir sowohl diese Festlegung als auch die im TC-String angegebene Einwilligung und wenden die jeweils konservativere Einstellung an.

  • TC-String an Tags übergeben: Über GPT, GPT-Rücksendungs-, AdSense- und Ad Exchange-Tags wird automatisch mit der CMP des IAB kommuniziert, um den TC-String ohne Publisher-Konfiguration an Ad Manager weiterzuleiten. Im IMA SDK und Mobile Ads SDK wird der TC-String automatisch aus dem lokalen Speicher abgerufen, geparst und berücksichtigt. Wenn Ad Manager-Publisher anstelle eines Anzeigen-Tags Anfragen ohne Tags verwenden, um den Rohcode eines Creatives anzufordern, der auf dem Ad-Server getraffickt wird, gibt es keine Tags auf der Seite, die mit der CMP API interagieren könnten. In diesem Fall ist es notwendig, dass die Publisher den TC-String in URL-Parametern senden, die in den TCF-Spezifikationen definiert sind. Hierzu müssen sie folgende Signale manuell übergeben: gdpr={0,1} und gdpr_consent={tc string}. Optional können sie auch addtl_consent={ac string} übergeben.
    Über Ad Manager werden Anzeigen erst dann angefragt, wenn ein gültiger TC-String empfangen wird.

  • TC-String an programmatische Channels übergeben: Der TC-String des IAB wird an die programmatischen Channels von Google übergeben. Dazu ist keine Konfiguration seitens der Publisher erforderlich.

  • TC-String an nicht programmatische Creatives übergeben: Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Creative-Anbieter, ob Sie Ihre Creatives zusätzlich konfigurieren müssen, damit der TC-String darin korrekt verwendet wird. In Ad Manager werden die TCF-Makros des IAB (${GDPR}, ${GDPR_CONSENT_XXXX} und ${ADDTL_CONSENT}) unterstützt, damit Sie den TC-String bei Bedarf manuell an andere Creative-Anbieter übergeben können. Weitere Informationen zum IAB TCF und Reservierungen

  • TC-String an Vermittlungspartner übergeben: Der TC-String des IAB ist im lokalen Speicher des Geräts verfügbar (NSUserDefaults für iOS oder SharedPreferences für Android) und kann dort von allen Vermittlungspartnern abgerufen, geparst und berücksichtigt werden, wenn er über eine Anfrage zur Vermittlungsabfolge aufgerufen wird.

Anforderungen bei personalisierten und nicht personalisierten Anzeigen

Unsere Interoperabilitätsrichtlinien berücksichtigen die Anforderungen gemäß den Richtlinien von Google, insbesondere die Anforderungen unserer Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU und unserer Richtlinien gegen die Verwendung von Fingerprinting zur Identifizierung, z. B. in unseren Anforderungen für die Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter. Die Richtlinien von Google gelten weiterhin und sind in einigen Fällen strenger als die TCF-Richtlinien des IAB Europe. Publisher sollten sich die Registrierungseinstellungen für die Anbieter ansehen, mit denen sie unter Berücksichtigung der Spezifikationen des IAB Europe TCF zusammenarbeiten möchten. Die folgenden Anforderungen gelten insbesondere, wenn Google ein Anbieter auf der CMP der Publisher ist.

Anforderungen an die Auslieferung personalisierter Anzeigen

Google liefert personalisierte Anzeigen aus, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Der Endnutzer erteilt Google seine Einwilligung für folgende Zwecke:
    • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen (Zweck 1)
    • Profil für personalisierte Anzeigen erstellen (Zweck 3)
    • Personalisierte Anzeigen auswählen (Zweck 4)
  • Google hat berechtigtes Interesse an Folgendem (oder besitzt die Einwilligung, wenn ein Publisher seine CMP so konfiguriert, dass die Einwilligung für Google über Einschränkungen für Publisher eingeholt wird):
    • Grundlegende Anzeigen auswählen (Zweck 2)
    • Anzeigenleistung messen (Zweck 7)
    • Marktforschung zur Generierung von Zielgruppeninformationen (Zweck 9)
    • Produkte entwickeln und verbessern (Zweck 10)

Anforderungen an die Auslieferung nicht personalisierter Anzeigen

Wenn die Anforderungen an personalisierte Anzeigen nicht erfüllt sind, liefert Google nicht personalisierte Anzeigen aus, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Der Endnutzer erteilt Google seine Einwilligung für folgende Zwecke:
    • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen (Zweck 1)
  • Google hat ein berechtigtes Interesse an Folgendem (oder die Einwilligung, wenn ein Publisher seine CMP so konfiguriert, dass sie eingeholt wird):
    • Grundlegende Anzeigen auswählen (Zweck 2)
    • Anzeigenleistung messen (Zweck 7)
    • Marktforschung zur Generierung von Zielgruppeninformationen (Zweck 9)
    • Produkte entwickeln und verbessern (Zweck 10)

Wird keine der beiden oben genannten Gruppen von Anforderungen erfüllt, dürfen nur Anzeigen mit eingeschränkter Ausrichtung ausgeliefert werden:

  • Keine Einwilligung für Zweck 1.
  • Berechtigtes Interesse oder Einwilligung für die Zwecke 2, 7, 9 und 10.

Folgende Szenarien werden gemäß den Angaben in der Tabelle unten behandelt:

Beschreibung Funktionsweise der Anzeigenbereitstellung

Die Einwilligung für Google fehlt, um Informationen auf einem Gerät zu speichern und/oder darauf zuzugreifen (Zweck 1)

Gemäß unserer Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU ist eine Einwilligung zur Verwendung von Cookies oder mobilen Kennungen sowohl für personalisierte als auch für nicht personalisierte Anzeigen erforderlich. Für nicht personalisierte Anzeigen ist eine solche Einwilligung noch erforderlich, weil auch bei ihnen weiterhin Cookies zum Bekämpfen von Betrug und Missbrauch sowie für das Frequency Capping und das Erstellen von aggregierten Anzeigenberichten verwendet werden.

Wenn Sie keine Einwilligung für Zweck 1 haben, versucht Google, eine Anzeige mit eingeschränkter Ausrichtung auszuliefern, wenn Sie kein berechtigtes Interesse an den oder keine Einwilligung für die Zwecke 2, 7, 9 und 10 haben.

Publisher in der Schweiz, die das TCF integriert haben, können die Kennzeichnung „PurposeOneTreatment“ verwenden, wie in der Formatspezifikation des TCF-Strings des IAB Europe beschrieben.

Ungültiger TC-String

Der TC-String kann nicht geparst werden, weil beispielsweise einige Felder fehlen.

 

Wir liefern keine Anzeige aus, wenn der TC-String ungültig ist.

Flexible Registrierung für Anbieter und Einschränkungen für Publisher

Das IAB Europe TCF bietet Publishern die Möglichkeit, unterschiedliche Einschränkungen anzupassen. So können Publisher eigene Einstellungen angeben, die Vorrang gegenüber denen eines Anbieters haben, sofern anwendbar. Publisher können von einem Anbieter nie verlangen, gegen eine rechtliche Grundlage zu verstoßen oder einen Zweck zu verfolgen, der in Konflikt mit der Global Vendor List-Registrierung des Anbieters steht. Die vorgenannten Bestimmungen werden als „Einschränkungen“ bezeichnet, weil sie die Handlungsmöglichkeiten eines Anbieters in keinem Fall erweitern, sondern lediglich einschränken.

Publisher sollten sich die Registrierungseinstellungen für die Anbieter ansehen, mit denen sie unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF zusammenarbeiten möchten. Wenn sich ein Anbieter flexibel mit „berechtigtes Interesse“ als rechtliche Standardgrundlage für einen Zweck registriert hat, bei dem Google eine Einwilligung gemäß unseren Interoperabilitätsrichtlinien verlangt, und ein Publisher mit ihm über Google-Produkte zusammenarbeiten möchte, sollte er in den Einschränkungen für Publisher seiner CMP die Einwilligung für diesen Anbieter auswählen.

Google hat die Zwecke 2, 7, 9 und 10 als flexibel registriert und geht dabei standardmäßig davon aus, dass ein berechtigtes Interesse erforderlich ist. Wenn ein Publisher seine CMP nicht so konfiguriert, dass Google auf die Einwilligung für diese Zwecke beschränkt ist, greift Google auf das „berechtigte Interesse“ in den Fällen zurück, in denen dieses Interesse von der CMP im Hinblick auf den Nutzer festgestellt wurde. Google ist für die Zwecke 1, 3 und 4 nicht flexibel registriert; folglich ist für sie immer die Einwilligung erforderlich.

Modus für zusätzliche Einwilligung

Der Modus für zusätzliche Einwilligung ist eine vorübergehende technische Spezifikation, die nur parallel mit dem IAB Europe TCF eingesetzt werden kann. Es handelt sich um eine Übergangslösung für Anbieter, die noch nicht in der Global Vendor List (GVL) des IAB Europe registriert sind. Dank dieser Spezifikation können Publisher, CMPs sowie Partner – neben der Implementierung des IAB Europe TCF – weitere Einwilligungen für Unternehmen einholen und übernehmen, die bisher noch nicht für die GVL des IAB Europe registriert, aber auf der Liste der Anzeigentechnologie-Anbieter von Google zu finden sind. Weitere Informationen zum Modus für zusätzliche Einwilligung

Echtzeitgebote und Open Bidding

Gilt für alle Transaktionen bei Echtzeitgeboten und Open Bidding, einschließlich Programmatic Direct-Deals.

Die Logik des IAB Europe TCF wird auf Gebotsanfragen, Gebotsantworten und Anfragen mit Cookie-Abgleich angewendet.

Wir lassen zu, dass Gebotsanfragen gesendet werden, und aktivieren die Suche mit Cookie-Abgleich, wenn sich ein Anbieter für personalisierte Anzeigen mit „Einwilligung“ oder, in begrenzten Fällen, mit „Nicht verwendet“ registriert (Zwecke 3 und 4 im TC-String). Für Anbieter, die sich für Zwecke im Zusammenhang mit personalisierten Anzeigen (Zwecke 3 und 4 im TC-String) für „Einwilligung“ registrieren, denen der Nutzer aber keine Einwilligung erteilt hat, gilt Folgendes:

  • Sie erhalten keine Gebotsanfragen.

  • Sie bekommen keine Antwort auf Anfragen mit Cookie-Abgleich.

Außerdem muss der Nutzer Google seine Einwilligung für Zweck 1, 3 und 4 erteilt haben.

Reservierungen

Wir haben eine Lösung eingeführt, um das IAB Europe TCF in Bezug auf Reservierungen zu unterstützen. Dies gilt auch für Steuerelemente zur Angabe der Anbieter, mit denen Sie bei Reservierungen zusammenarbeiten. Weitere Informationen finden Sie unter Anzeigentechnologie-Anbieter für Creatives in Reservierungskampagnen in Ad Manager gemäß DSGVO deklarieren.

Vermittlung

Wenn Sie sich für das IAB Europe TCF entschieden haben, müssen Sie auch sämtliche Vermittlungspartner in der CMP offenlegen. So kann Google weiterhin Callouts an alle Partner in Ihrer Vermittlungsabfolge richten.

Die TC- und AC-Strings werden ausgewertet, indem sie vor dem Erstellen der Vermittlungsabfolge ausgeliefert werden. Dabei wird ermittelt, ob der Vermittlungspartner in einem der Strings vorhanden ist.

  • Ist dies der Fall und hat der Nutzer seine Einwilligung erteilt oder wurde ein berechtigtes Interesse für mindestens einen Zweck festgestellt, wird der Vermittlungspartner beim Erstellen der Vermittlungsabfolge eingefügt.
  • Wenn der Vermittlungspartner nicht vorhanden ist oder vom Nutzer vollständig abgelehnt wurde, wird er in der Vermittlungsabfolge nicht aufgerufen.

Cookie-Abgleich

Google unterstützt in eingehenden und ausgehenden Anfragen zur Cookie-Synchronisierung die Felder gdpr und gdpr_consent, um die Einwilligungsinformationen des IAB Europe TCF zu übergeben. Diese Parameter sind optional. Auch wenn gdpr_consent= nicht vorhanden ist, gilt dennoch unsere standardmäßige Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU.

Enthält eine Anfrage zum Cookie-Abgleich die Parameter &gdpr und &gdpr_consent, werden Cookies in Ad Manager mit der Anfrage des Drittanbieters synchronisiert. Dazu müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Der Endnutzer erteilt Google seine Einwilligung für folgende Zwecke:
    • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen (Zweck 1)
    • Profil für personalisierte Anzeigen erstellen (Zweck 3)
    • Personalisierte Anzeigen auswählen (Zweck 4)
  • Google hat ein berechtigtes Interesse an Folgendem (oder die Einwilligung, wenn ein Publisher seine CMP so konfiguriert, dass sie eingeholt wird):
    • Grundlegende Anzeigen auswählen (Zweck 2)
    • Anzeigenleistung messen (Zweck 7)
    • Marktforschung zur Generierung von Zielgruppeninformationen (Zweck 9)
    • Produkte entwickeln und verbessern (Zweck 10)
  • Der Endnutzer erlaubt dem Anbieter nicht, berechtigtes Interesse für „Personalisiertes Anzeigenprofil erstellen“ (Zweck 3) geltend zu machen.
  • Der Endnutzer erlaubt dem Anbieter nicht, berechtigtes Interesse für „Personalisierte Anzeigen auswählen“ (Zweck 4) geltend zu machen.
  • Der jeweilige Anbieter registriert sich entweder nicht für „Gerätemerkmale aktiv zu Identifizierungszwecken scannen“ (Sonderfunktion 2) oder registriert sich für Sonderfunktion 2, aber laut TC-String hat sich der Nutzer gegen die Sonderfunktion 2 entschieden.
  • Der jeweilige Anbieter muss sich für mindestens einen Zweck registrieren und muss eine gültige Rechtsgrundlage für diesen Zweck erlangt haben.
  • Der Endnutzer erteilt dem Anbieter die Einwilligung für „Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen (Zweck 1)“.

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