Google steht dafür ein, sich an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu halten und sie aktiv umzusetzen. In diesem Zusammenhang haben wir spezielle Einstellungen für Publisher entwickelt, über die diese auswählen können, welche Anzeigentechnologie-Anbieter im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), im Vereinigten Königreich und in der Schweiz Anzeigen ausliefern und deren Leistung analysieren dürfen, um die Anzeigenauslieferung und die Messung der Anzeigenleistung zu unterstützen sowie weitere Funktionen auszuführen. Alle in der Liste der Anzeigentechnologie-Anbieter aufgeführten Anbieter haben umfassende Informationen bereitgestellt, die zur Einhaltung der DSGVO und unserer Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU erforderlich sind.
Anzeigentechnologie-Unternehmen, die sich im Transparency & Consent Framework (TCF), Version 2.2, der IAB als „Anbieter“ registriert haben oder dies planen, aber nicht bei Google als Anzeigentechnologie-Anbieter registriert sind, können erst dann Anzeigen mithilfe von Google-Diensten ausliefern, wenn diese Registrierung erfolgt ist. Google überprüft auf Domainebene, ob die Zustimmung zu den Richtlinien und zur Einwilligung vorliegt. Ohne die Domaininformationen kann Google diese Überprüfungen nicht durchführen. Unbekannte Domains oder Anbieter, die nicht auf der Google-Liste der Anbieter von Anzeigentechnologien stehen, werden daher im EWR, im Vereinigten Königreich bzw. in der Schweiz blockiert.
Wir haben ein neues vereinfachtes Überprüfungsverfahren entwickelt, um es diesen Anzeigentechnologie-Unternehmen zu ermöglichen, die erforderlichen Mindestinformationen bereitzustellen, damit sie weiterhin auf nicht von Google zertifizierten Plattformen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), im Vereinigten Königreich und in der Schweiz Anzeigen ausliefern und deren Leistung messen können.
Für die Überprüfung angeforderte Informationen
Stellen Sie zum Abschließen des vereinfachten Überprüfungsverfahrens die folgenden Informationen zum Anzeigentechnologie-Unternehmen bereit:
- Rechtsgültiger Name: Das Unternehmen wird mit diesem Namen der Liste der Anzeigentechnologie-Anbieter von Google hinzugefügt.
- Kontaktdaten: Dient im Bedarfsfall zur Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen.
- GVL-ID des Unternehmens für Version 2.2 des IAB TCF: Hiermit wird bestätigt, dass das Anzeigentechnologie-Unternehmen ordnungsgemäß bei Version 2.2 des IAB TCF registriert ist und dass wir es basierend auf dem spezifischen Registrierungstyp des Unternehmens unterstützen können.
- URL der Datenschutzerklärung: Wenn die DSGVO und Datenschutzerklärung nicht unter der gleichen URL zu finden sind, geben Sie die der DSGVO gesondert an.
- Zustimmung zu Programmrichtlinien für Plattformprodukte: Sie müssen bestätigen, dass Sie die Programmrichtlinien für Plattformprodukte akzeptieren. Die richtlinienbedingten Einschränkungen von Google sind strikter als die Standards von Version 2.2 des IAB TCF, beispielsweise ist Fingerprinting nicht zulässig. Das Framework für die Programmrichtlinien für Plattformprodukte ist die am wenigsten restriktive Richtlinienumgebung für die Zusammenarbeit mit Google. Uns ist bewusst, dass die Programmrichtlinien für Plattformprodukte auf einige Anbieter – je nach Zweck und Funktion ihrer Anzeigentechnologie – nicht richtig zutreffen.
- Hauptfunktion der Technologie: Eine Erläuterung der Funktionsweise der Anzeigentechnologie des Unternehmens und ihres vorhergesehen Zwecks. Basierend darauf wird ermittelt, inwieweit die Programmrichtlinien für Plattformprodukte für diese Technologie gelten und ob ggf. das vereinfachte und nicht das vollständige Überprüfungsverfahren für den Anzeigentechnologie-Anbieter infrage kommt.
- Domains: Die Domains, die ein Anzeigentechnologie-Unternehmen zum Bereitstellen seiner Dienste nutzt. Wird verwendet, um den Status eines Anzeigentechnologieunternehmens zu bestätigen. Die Domains, über die Dienste angeboten werden, sollten angegeben werden, damit wir sie in unsere Überprüfungen einbeziehen können. Alle mit dem Anzeigentechnologie-Unternehmen verknüpften Domains, einschließlich Subdomains, sollten genannt werden. Unbekannte Anbieterdomains werden von uns abgelehnt.
Ihre Informationen einreichen
Zur Beantragung einer Zertifizierung über das vereinfachte Überprüfungsverfahren müssen Sie das Formular „Google 3rd Party Ad Technology Provider Certification request“ ausfüllen und einreichen. Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu zwei Wochen dauern.