Richtlinien für programmatische native Anzeigen, die mit dem interaktiven Designeditor erstellt werden

In diesem Artikel werden die Anforderungen für programmatische native Anzeigen beschrieben, die mit dem interaktiven Designeditor erstellt werden. Diese Richtlinien gelten nicht für traditionelle native Anzeigen, auch wenn sie dieselben Elemente haben können.

Wenn Sie die seltener verwendete Option "Android- oder iOS-App-Code" für native Anzeigen in Apps nutzen, sehen Sie sich die Richtlinien für den App-Code an.

Allgemein

  • Elemente müssen so groß sein, dass sie deutlich sichtbar bzw. lesbar sind.
  • Elemente dürfen sich nicht überschneiden. So darf beispielsweise der Anzeigentitel nicht auf dem Bild platziert werden.
  • Elemente dürfen nicht über den Anzeigenblock hinausragen.
  • Drittanbieter-Assets wie benutzerdefinierte Schriftarten und JavaScript-Bibliotheken dürfen nicht verwendet werden.
  • In den Elementen dürfen nur unterstützte Schriftarten eingesetzt werden.
  • CSS-Funktionen, bei denen dynamische Werte wie calc() zurückgegeben werden, sind nicht zulässig.
  • In den nativen Designs muss die Größe der Elemente ihrer Wichtigkeit entsprechen. Das Logo eines Werbetreibenden muss beispielsweise kleiner als das primäre Marketingbild sein.
  • Die Elemente müssen stimmig und optisch ansprechend angeordnet sein. Sie müssen sich beispielsweise direkt nebeneinander befinden und das Design darf keine größeren leeren Flächen enthalten.

Erforderliche Anzeigenelemente

Zu den erforderlichen Elementen für programmatische native Anzeigen gehören die Anzeigenkennzeichnung, das Datenschutzinfo-Overlay und je nach Format der nativen Anzeige einige Elemente des Werbetreibenden.

Die Anzeigenkennzeichnung und das Datenschutzinfo-Overlay werden verwendet, um Ihre programmatischen nativen Anzeigen deutlich als Werbung hervorzuheben. Dies ist erforderlich, damit Nutzer sie nicht versehentlich für Content halten. Es ist wichtig, den Unterschied zwischen den folgenden beiden Elementen zu kennen:

App-Installationsanzeige mit Attributionstext

1. Anzeigenkennzeichnung

Bei der Anzeigenkennzeichnung handelt es sich um ein Logo, das Anzeigenblöcke deutlich als Werbung kennzeichnet. Bei nativen Designs wird die Anzeigenkennzeichnung automatisch eingefügt. 

  • Diese Kennzeichnung darf sich nicht mit dem AdChoices-Overlay überschneiden. Die Anzeigenkennzeichnung und das Datenschutzinfo-Overlay dürfen nicht verborgen, verdeckt oder versteckt werden.
  • Sie haben die Möglichkeit, das Design der Kennzeichnung an das Layout der Anzeige anzupassen. Es muss aber weiterhin gut lesbar sein.
  • Das Logo für die Anzeigenkennzeichnung kann sich mit der Ecke des Marketingbilds überschneiden, wenn die Eigenschaft "box-shadow" verwendet wird. Die genaue box-shadow-Spezifikation lautet:
    box-shadow: 0px 1px 2px rgba(0, 0, 0, .5);

2. Datenschutzinfo-Overlay

Das Datenschutzinfo-Overlay wird bei nativen Designs automatisch von Google hinzugefügt.

  • Das Datenschutzinfo-Overlay muss deutlich sichtbar sein.
  • Es muss sich in der oberen rechten Ecke befinden. In dieser Ecke sollte kein anderer Anzeigencontent platziert werden.
  • Das Datenschutzinfo-Overlay kann sich mit der Ecke des Marketingbilds überschneiden.

Bild- und Videoelemente

  • Die Felder müssen dem Seitenverhältnis entsprechen, das oben in den Tabellen mit den Feldbeschreibungen angegeben ist.
  • Das ursprüngliche Seitenverhältnis der Bilder und Videos muss beibehalten werden.
  • Publisher dürfen Bild- oder Videoelemente verkleinern, sofern sich dabei das Seitenverhältnis nicht ändert.
  • Wenn Bilder verkleinert werden, muss ihre kürzere Seite mindestens 40 Pixel lang sein.
  • Das Zuschneiden anhand der Höhe oder Breite ist nicht zulässig.
  • Videoelemente müssen ein Seitenverhältnis von 4 : 3, 16 : 9, 1 : 1, 3 : 4, 9 : 16 oder ein anderes Seitenverhältnis haben, das von Google freigegeben wurde. Die längere Seite der Videoelemente muss mindestens 256 Pixel lang sein. Für die Seitenverhältnisse oben bedeutet dies eine Mindestgröße von 256 × 192, 256 × 144, 144 × 256, 256 × 256 bzw. 192 × 256.

Textelemente

Textelemente müssen sich vom Hintergrund abheben, sodass sie deutlich lesbar sind.

Voraussetzungen für programmatische native Videoanzeigen

Programmatische native Videoanzeigen können nur für Nutzer ausgeliefert werden, die eine WLAN-Verbindung verwenden.

Abgrenzung vom Content

Anzeigen müssen sich klar vom Content unterscheiden lassen. Die Anzeigenelemente dürfen nicht so gestaltet sein, dass sie den Steuerelementen zur Navigation im umgebenden Content ähneln.

Standardformate für native Anzeigen

Bei programmatischen Transaktionen werden standardisierte Formate für native Anzeigen unterstützt, damit Werbetreibende ihre Reichweite und Publisher ihre Erträge maximieren können. Bei diesen Formaten wird eine systemdefinierte Elementgruppe für native Anzeigen verwendet. Die Elemente, aus denen sich die Standardformate für native Anzeigen zusammensetzen, sind zwar vordefiniert, das Erscheinungsbild der nativen Anzeige wird aber vom Publisher bestimmt.

Sie wählen ein Standardformat für native Anzeigen aus, wenn Sie die Einstellungen im interaktiven Designeditor festlegen. Beim Gestalten der nativen Anzeige können Sie die Elemente dann ein- oder ausblenden und neu anordnen. Wenn Sie native Anzeigen für Mobilgeräte einrichten, müssen Sie sowohl für native Contentanzeigen als auch für native App-Installationsanzeigen Designs erstellen. Dadurch können die beiden Formate konkurrieren, sodass Sie einen maximalen Ertrag erzielen.

Programmatische Transaktionen unterstützen derzeit folgende native Anzeigenformate:

  • Content
  • Videocontentanzeigen
  • App-Installationsanzeigen
  • Video-App-Installationsanzeigen

Publisher müssen alle für das jeweilige Format erforderlichen Elemente bereitstellen. Bei den empfohlenen Elementen bleibt die Entscheidung dem Publisher überlassen.

Bitte beachten Sie Folgendes:
  • Textassets, die die maximale Länge überschreiten, können von Ad Manager gekürzt und mit Auslassungspunkten versehen werden. Publisher dürfen den Text nicht manuell kürzen.
  • Bei asiatischen Sprachen ist die maximale Länge nur halb so lang. So können deutsche Anzeigentitel beispielsweise 90 Zeichen lang sein, während die Länge chinesischer Anzeigentitel auf 45 Zeichen begrenzt ist.

Felder für Content- und Videocontentanzeigen

Feld Beschreibung Immer eingeschlossen? Bereitstellung erforderlich? Maximale Zeichenanzahl
Video
(für Videoanzeigen)
Die Video-VAST-Antwort, die alle notwendigen Assets zur Wiedergabe einer Videoanzeige enthält Ja Erforderlich
Anzeigenlogo Anzeigenkennzeichnung, mit der Anzeigenblöcke deutlich als Werbung gekennzeichnet werden Ja Erforderlich
Bild
(für Anzeigen ohne Video)
Großes primäres Bild mit einem Seitenverhältnis von 1,91 : 1 (Querformat) oder 1 : 1 (quadratisch) Ja Empfohlen
Titel Haupttext des Anzeigentitels Ja Erforderlich 90 Zeichen
Bild
(für Videoanzeigen)
Das Bild (Thumbnail), das im Player zu sehen ist, bevor auf die Videoanzeige geklickt wird oder während sie geladen wird. Es muss dasselbe Seitenverhältnis wie das Video haben (z. B. 1280 × 720 für ein Video mit 16 : 9 oder 640 × 480 für ein Video mit 4 : 3). Ja Erforderlich
Text Sekundärtext (z. B. Beschreibung des Artikels) Ja Empfohlen 90 Zeichen
Werbetreibendenlogo Kleines Symbolbild mit quadratischem Seitenverhältnis (1 : 1) Nein Empfohlen
Name des Werbetreibenden Text, mit dem der Werbetreibende angegeben wird (z. B. der Name des Werbetreibenden oder der Marke oder die angezeigte URL) Ja Empfohlen 25 Zeichen
Call-to-Action Text, mit dem der Nutzer zu einer Aktion animiert wird (z. B. „Website aufrufen“) Ja Empfohlen 15 Zeichen
 

Beispiel einer nativen Contentanzeige:

Beispiel für die Darstellung von Contentanzeigen auf Mobilgeräten

Felder bei App-Installations- und Video-App-Installationsanzeigen

Feld Beschreibung Immer eingeschlossen? Bereitstellung erforderlich? Maximale Zeichenanzahl
Video
(für Videoanzeigen)
Die Video-VAST-Antwort, die alle notwendigen Assets zur Wiedergabe einer Videoanzeige enthält Ja Erforderlich
Anzeigenlogo Anzeigenkennzeichnung, mit der Anzeigenblöcke deutlich als Werbung gekennzeichnet werden Ja Erforderlich
Bild
(für Anzeigen ohne Video)
Großes primäres Bild mit einem Seitenverhältnis von 1,91 : 1 (Querformat)
HINWEIS: Das quadratische Seitenverhältnis (1 : 1) wird für App-Installationsanzeigen nicht empfohlen, da es die Leistung beeinträchtigen kann. Stattdessen sollten Sie das App-Symbol verwenden, wenn Sie ein quadratisches Bild benötigen.
Ja Empfohlen
Bild
(für Videoanzeigen)
Das Bild (Thumbnail), das im Player zu sehen ist, bevor auf die Videoanzeige geklickt wird oder während sie geladen wird. Es muss dasselbe Seitenverhältnis wie das Video haben (z. B. 1280 × 720 für ein Video mit 16 : 9 oder 640 × 480 für ein Video mit 4 : 3). Ja Erforderlich
Titel Haupttext des Anzeigentitels Ja Erforderlich 25 Zeichen
Text Sekundärtext (z. B. Beschreibung der App) Ja Empfohlen 90 Zeichen
App-Symbol Kleines Bild aus dem App-Shop mit einem quadratischen Seitenverhältnis (1 : 1) Ja Erforderlich
Bewertung Bewertung zwischen 0 und 5, durchschnittliche Bewertung der App in einem Shop Nein Empfohlen
Call-to-Action Schaltfläche oder Textfeld, mit der bzw. dem der Nutzer zu einer Aktion animiert wird (z. B. „Jetzt installieren“) Ja Erforderlich 15 Zeichen
 

Beispiel einer App-Installationsanzeige:

Beispiel für eine App-Installationsanzeige

Metavariablen in nativen Standardanzeigenformaten

Die Standardformate für native Anzeigen umfassen folgende Metavariablen, mit denen Nutzer im Hintergrund zum richtigen Ziel weitergeleitet sowie Klicks und Impressionen erfasst werden.

Metavariable Beschreibung
Klick-URL Die Ziel-URL, auf die ein Nutzer gelangt, wenn er auf eine Anzeige klickt und auf seinem Gerät die Deeplink-URL für Klicks nicht unterstützt wird bzw. nicht vorhanden ist
Deep-Link-URL für Klicks Die Ziel-URL, auf die ein Nutzer gelangt, wenn er auf eine Anzeige klickt und die URL von einer Anwendung auf seinem Gerät unterstützt wird. Beispielsweise kann ein Nutzer durch einen Klick auf eine Anzeige zu einer anderen App weitergeleitet werden (die Deeplink-URL für Klicks).
Impressions-Tracker für Drittanbieter Die URL, mit der Werbetreibende eine Impression erfassen können, wenn die Anzeige ausgeliefert wird. Mit dieser URL kann ein Bild oder HTML-Code aufgerufen werden.
Klick-Tracker für Drittanbieter Die URL, mit der Werbetreibende Klicks auf Anzeigen erfassen können. Mit dieser URL kann ein Bild oder ein HTML-Code aufgerufen werden.

Erforderliche Assets, damit Gebote abgegeben werden

In Display & Video 360 werden keine Gebote für ein Creative abgegeben, wenn die Gebotsantwort nicht die Mindestanzahl an Assets für das entsprechende Format enthält. Ihre native Anzeige wird also nur über Publisher und Anzeigenplattformen ausgeliefert, die mindestens eine der unten aufgeführten Asset-Kombinationen verwenden.

Weitere Informationen zu Asset-Kombinationen und der Mindestanzahl an Assets für programmatisch garantierte Deals

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