Eine Mitteilung gemäß EU-Verordnungen enthält mehrere „Bildschirme“ oder „Seiten“. Welcher Bildschirm Nutzern angezeigt wird, hängt davon ab, auf welche Buttons und Links sie in Ihren Mitteilungen klicken. Die Buttonoptionen, die Nutzern angezeigt werden, können länderspezifisch konfiguriert werden und basieren auf Ihrer beim Erstellen der Mitteilung getroffenen Auswahl im Bereich „Nutzerauswahl“.
In Mitteilungen zur Einwilligung der Nutzer in der EU sind in der Regel 2 Optionen oder 3 Optionen verfügbar, auf die Nutzer klicken können. Die genaue Formulierung dieser Optionen kann variieren und ist anpassbar. Sie dienen jedoch drei Hauptzwecken: Einwilligung, Ablehnung der Einwilligung und Verwaltung von Optionen.
In diesem Artikel finden Sie Details zur Struktur dieser Mitteilungen zur Einwilligung der Nutzer in der EU sowie Informationen dazu, wann und warum Sie Mitteilungen zur Einwilligung der Nutzer in der EU mit verschiedenen Einwilligungsoptionen für Ihre Nutzer konfigurieren sollten.
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- Mitteilungen zur Einwilligung der Nutzer mit 2 Buttons
- Mitteilungen zur Einwilligung der Nutzer in der EU mit 3 Buttons
Mitteilungen zur Einwilligung der Nutzer in der EU mit zwei Buttons
Mitteilungen zu Verordnungen der EU mit zwei Buttons enthalten folgende Elemente. Dieser Abschnitt enthält die drei verschiedenen Bildschirme, auf die Nutzer zugreifen können.
Hauptseite zur Einwilligung
Der Hauptbildschirm Ihrer Mitteilung gemäß EU-Verordnungen. Es werden zwei Schaltflächen angezeigt, die auf den von Ihnen ausgewählten Formatierungen und Einstellungen beruhen. Nutzer erfahren hier, warum und wofür auf Ihrer Website eine Einwilligung eingeholt wird.
- Logo: Das Logo Ihrer Website oder App, das Sie Ihrer Mitteilung hinzufügen können.
- Button „Einwilligen“: Nutzer haben hier die Möglichkeit, allen Zwecken und Anbietern, die Sie beim Erstellen der Mitteilung unter „Datenschutz und Mitteilungen“ ausgewählt haben, zuzustimmen. Schließt die Nachricht. Der Buttontext kann zwar bearbeitet oder angepasst werden, doch gemäß den TCF-Richtlinien des IAB müssen Publisher einen Text verwenden, der eine klare, positive Einwilligungsentscheidung wiedergibt. „Ja, ich stimme zu“ ist beispielsweise zulässig. Text wie „Zur Website“ ist nicht zulässig.
- Link „Optionen verwalten“: Hier können die Nutzer selbst auswählen, für welche Zwecke sie ihre Einwilligung geben möchten. Wenn sie auf „Optionen verwalten“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Meine Daten verwalten“ angezeigt. Dort sehen sie die Liste der Zwecke, für die Sie die Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen.
Verwalten Sie Ihre Daten
Wenn sie auf „Optionen verwalten“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Meine Daten verwalten“ angezeigt. Dort sehen sie die Liste der Zwecke, für die Sie die Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen.
Nutzer können dann bestimmte Zwecke auswählen, für die sie ihre Einwilligung geben, oder als berechtigtes Interesse offengelegte Zwecke ablehnen.
Gemäß IAB dürfen beim Aufrufen des Bildschirms standardmäßig keine Zwecke vorausgewählt sein.
- Button „Alle akzeptieren“: Hier können Nutzer alle Zwecke und Anbieter, für die Sie eine Einwilligung einholen, akzeptieren. Schließt die Nachricht. Ein Klick auf diesen Button entspricht einem Klick auf den Button „Einwilligen“ auf der Hauptseite für die Einwilligung.
- Button „Auswahl bestätigen“: Hier können die Nutzer die Zwecke, die sie selbst ausgewählt haben, bestätigen und ihnen zustimmen, oder vom Publisher als berechtigtes Interesse offengelegte Zwecke ablehnen. Schließt die Nachricht. Nimmt der Nutzer keine Änderungen an dieser Seite vor, bleiben alle Zwecke, für die die Einwilligung eingeholt werden sollte, weiterhin ohne Einwilligung. Außerdem bleibt bei allen Zwecken, für die der Publisher ein berechtigtes Interesse offengelegt hat, die Zustimmung bestehen.
- Link „Anbieter-Einstellungen“: Hier haben die Nutzer die Möglichkeit, selbst die Anbieter auszuwählen, für die sie ihre Einwilligung geben möchten. Wenn sie auf „Anbieter-Einstellungen“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Unsere Anbieter bestätigen“ angezeigt. Dort sehen sie eine Liste der Anzeigenpartner (Anbieter), für die Sie eine Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen.
Unsere Anbieter bestätigen
Wenn Nutzer auf „Anbieter-Einstellungen“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Unsere Anbieter bestätigen“ angezeigt. Dort sehen sie eine Liste der Anzeigenpartner (Anbieter), für die Sie eine Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen. Nutzer können dann bestimmte Werbepartner auswählen, für die sie ihre Daten freigeben möchten. Beim Aufrufen des Bildschirms dürfen standardmäßig keine Zwecke vorausgewählt sein.
- Button „Alle akzeptieren“: Hier können Nutzer alle Zwecke und Anbieter, für die Sie eine Einwilligung einholen oder ein berechtigtes Interesse offenlegen, akzeptieren. Schließt die Nachricht.
- Button „Optionen bestätigen“: Hier können die Nutzer die Zwecke bestätigen, die sie selbst ausgewählt haben. Schließt die Nachricht.
Mitteilungen zur Einwilligung der Nutzer in der EU mit 3 Buttons
Mitteilungen zu Verordnungen der EU mit drei Buttons enthalten folgende Elemente. Dieser Abschnitt enthält die drei verschiedenen Bildschirme, auf die Nutzer zugreifen können.
Hauptseite zur Einwilligung
Der Hauptbildschirm Ihrer Mitteilung gemäß EU-Verordnungen. Es werden drei Buttons angezeigt, die auf den von Ihnen ausgewählten Formatierungen und Einstellungen beruhen.
Nutzer erfahren auf dieser Seite, warum und wofür auf Ihrer Website eine Einwilligung eingeholt wird.
- Logo: Das Logo Ihrer Website oder App, das Sie zu Ihrer Mitteilung hinzufügen können.
- Button „Einwilligen“: Nutzer haben hier die Möglichkeit, den Zwecken und Anbietern, die Sie beim Erstellen der Mitteilung unter „Datenschutz und Mitteilungen“ ausgewählt haben, zuzustimmen. Schließt die Nachricht. Der Buttontext kann zwar bearbeitet oder angepasst werden, doch gemäß den TCF-Richtlinien des IAB müssen Publisher einen Text verwenden, der eine klare, positive Einwilligungsentscheidung wiedergibt. „Ja, ich stimme zu“ ist beispielsweise zulässig. Text wie „Zur Website“ ist nicht zulässig.
- Button „Nicht einwilligen“: Hier können Nutzer entscheiden, ihre Einwilligung nicht zu geben. Schließt die Nachricht.
- Link „Optionen verwalten“: Hier können die Nutzer selbst auswählen, für welche Zwecke sie ihre Einwilligung geben möchten. Wenn sie auf „Optionen verwalten“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Meine Daten verwalten“ angezeigt. Dort sehen sie die Liste der Zwecke, für die Sie die Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen.
Verwalten Sie Ihre Daten
Wenn sie auf „Optionen verwalten“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Meine Daten verwalten“ angezeigt. Dort sehen sie die Liste der Zwecke, für die Sie die Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen. Nutzer können dann bestimmte Zwecke auswählen, für die sie ihre Einwilligung geben, oder als berechtigtes Interesse offengelegte Zwecke ablehnen. Gemäß IAB dürfen beim Aufrufen des Bildschirms standardmäßig keine Zwecke vorausgewählt sein.
- Button „Alle akzeptieren“: Hier können Nutzer alle Zwecke und Anbieter, für die Sie eine Einwilligung einholen, akzeptieren. Schließt die Nachricht. Ein Klick auf diesen Button entspricht einem Klick auf den Button „Einwilligen“ auf der Hauptseite für die Einwilligung.
- Button „Auswahl bestätigen“: Hier können die Nutzer die Zwecke, die sie selbst ausgewählt haben, bestätigen und ihnen zustimmen, oder vom Publisher als berechtigtes Interesse offengelegte Zwecke ablehnen. Schließt die Nachricht. Nimmt der Nutzer keine Änderungen an dieser Seite vor, bleiben alle Zwecke, für die die Einwilligung eingeholt werden sollte, weiterhin ohne Einwilligung. Außerdem bleibt bei allen Zwecken, für die der Publisher ein berechtigtes Interesse offengelegt hat, die Zustimmung bestehen.
- Link „Anbieter-Einstellungen“: Hier haben die Nutzer die Möglichkeit, selbst die Anbieter auszuwählen, für die sie ihre Einwilligung geben möchten. Wenn sie auf „Anbieter-Einstellungen“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Unsere Anbieter bestätigen“ angezeigt. Dort sehen sie eine Liste der Anzeigenpartner (Anbieter), für die Sie eine Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen.
Unsere Anbieter bestätigen
Wenn Nutzer auf „Anbieter-Einstellungen“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Unsere Anbieter bestätigen“ angezeigt. Dort sehen sie eine Liste der Anzeigenpartner (Anbieter), für die Sie eine Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen.
Nutzer können dann bestimmte Werbepartner auswählen, für die sie ihre Daten freigeben möchten.
Beim Aufrufen des Bildschirms dürfen standardmäßig keine Zwecke vorausgewählt sein.
- Button „Alle akzeptieren“: Hier können Nutzer alle Zwecke und Anbieter, für die Sie eine Einwilligung einholen oder ein berechtigtes Interesse offenlegen, akzeptieren. Schließt die Nachricht.
- Button „Optionen bestätigen“: Hier können die Nutzer die Zwecke bestätigen, die sie selbst ausgewählt haben. Schließt die Nachricht.