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Nutzungsbedingungen für die E‑Signatur-Beta

Diese Nutzungsbedingungen für die E‑Signatur-Beta gelten für Ihre Nutzung der Betaversion von Google Docs und der Betafunktion von Google Drive zur elektronischen Signatur von Dokumenten (E‑Signatur-Beta).

Google ist keine Vertragspartei der mit der E‑Signatur-Beta unterzeichneten Dokumente

Jedes Dokument, das mit der E‑Signatur-Beta unterzeichnet wird, hat nur zwischen den beteiligten Parteien Gültigkeit. Durch die Nutzung der E‑Signatur-Beta erklären Sie sich damit einverstanden, über den Dienst Transaktionen mit der anderen Partei des Dokuments elektronisch abzuwickeln.

Sie entscheiden, mit wem Sie Geschäfte machen

Wenn Sie ein Dokument zur E‑Signatur senden, vergewissern Sie sich, dass Sie es an die E‑Mail-Adresse der richtigen Person senden und dass diese Person die Befugnis hat, das Dokument zu unterzeichnen. Prüfen Sie, ob das Dokument für die richtigen Personen freigegeben wurde, bevor Sie es signieren lassen. Wenn Sie ein Dokument zur E‑Signatur erhalten, sollten Sie die Identität des Absenders überprüfen. Jede Person mit Zugriff auf ein E‑Mail-Konto, das (mit oder ohne Erlaubnis des Kontoinhabers) eine Anfrage zur E‑Signatur erhält, kann das Dokument bis zum Ablauf des Links (z. B. wenn die entsprechende Anfrage storniert wird) unterzeichnen. Google-Kontoinhaber, die ihre E‑Mail-Adresse aktualisiert haben, können auch Dokumente signieren, die Sie an ihre alte E‑Mail-Adresse senden (sofern beide Adressen mit demselben Konto verknüpft sind). Achten Sie also darauf, dass die richtige Person den Link erhält und das Dokument unterzeichnet. Berücksichtigen Sie außerdem, dass die Vertragspartei möglicherweise den Google-Nutzungsbedingungen zustimmen muss, bevor sie das Dokument signiert.

Sie bestimmen den Inhalt Ihrer Dokumente

Sie allein sind dafür verantwortlich, dass die Dokumente, die Sie über die E‑Signatur-Beta zum Unterzeichnen versenden oder empfangen, die vollständige und endgültige Vereinbarung mit Ihrer Vertragspartei darstellen.

Jede Partei sollte den Entwurf eines Dokuments prüfen und akzeptieren, bevor es mit der E‑Signatur-Beta unterzeichnet wird. Nehmen Sie keine Änderungen an dem Dokument vor, ohne die andere Partei darüber zu informieren und ihr die Möglichkeit zu geben, die Änderungen vor dem Unterzeichnen des Dokuments zu prüfen. Im Rahmen der Fertigstellung des Dokuments müssen alle Änderungsvorschläge und Kommentare im Dokument mit der anderen Partei geklärt werden, bevor es unterzeichnet wird. Hinweis: Fügen Sie einer signierten PDF-Datei keine Kommentare hinzu. Sie erstellen damit möglicherweise eine neue Datei, die die Integrität der zugrunde liegenden Vereinbarung beeinträchtigen oder bei Ihnen und Ihrer Vertragspartei zu Missverständnissen führen könnte.

Sie bestimmen, welche Dokumente unterzeichnet werden

E‑Signaturen werden in vielen Gerichtsbarkeiten zwar als Äquivalent zu einer traditionellen Unterschrift behandelt, doch müssen Sie selbst sicherstellen, dass der jeweilige Vertrag elektronisch unterzeichnet werden darf. Bei Fragen zur Nutzung von E‑Signaturen für Ihren Vertrag in Ihrer Gerichtsbarkeit sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Dieser kann Sie auch über andere Anforderungen informieren, die die Parteien bei E‑Signaturen beachten müssen.

Nicht in jeder Gerichtsbarkeit kommen alle Dokumente für die E‑Signatur infrage. Zu den Dokumenten, die häufig auf traditionelle Art und Weise unterzeichnet werden müssen, gehören u. a. Treuhandunterlagen, Testamente, Kodizille, Vollmachten und Urkunden. Wenden Sie sich an einen Anwalt in Ihrer Gerichtsbarkeit, um sicherzustellen, dass jedes Dokument, das Sie mit der E‑Signatur-Beta unterzeichnen lassen möchten, dort auch durchsetzbar ist.

Während dieser Betaphase kann einem Dokument, das über die E‑Signatur-Beta gesendet wird, unter Umständen nur ein Signaturfeld hinzugefügt werden. Wenn das Dokument nur ein Signaturfeld enthält, kann nur die Person, die den Link zur Signaturanfrage aufruft, dem Dokument ihre Unterschrift hinzufügen. In diesen Fällen sind die Person, die das Dokument sendet, und diejenige, die es unterzeichnet, jeweils eine Partei des endgültigen unterzeichneten Dokuments. Wenn eine der Personen das Dokument im Namen eines Rechtssubjekts sendet oder unterzeichnet, ist dieses Rechtssubjekt eine Partei des Dokuments – nicht die Person. Falls eine Person im Namen eines Rechtssubjekts handelt, sollten Sie sich vergewissern, dass sie die Befugnis hat, das Dokument für das Rechtssubjekt zu unterzeichnen und bindend zu machen.

Kopien und Aufbewahrung von elektronischen Dokumenten

Obwohl Google versuchen wird, allen Parteien eine E‑Mail mit einer Kopie des unterzeichneten Dokuments zu senden und die Kopie außerdem in den Google Drive-Konten dieser Parteien abzulegen, kann Google nicht garantieren, dass alle Parteien diese Kopien erhalten werden. Der Empfang dieser Kopie kann z. B. durch Ihre E‑Mail-Einstellungen (oder die Ihrer Vertragsparteien) verhindert werden. Aus diesem Grund sind Sie allein dafür verantwortlich, eine Kopie der unterzeichneten Vereinbarung für Ihre eigenen Unterlagen aufzubewahren und sicherzustellen, dass Ihre Vertragsparteien ebenfalls eine Kopie erhalten haben. Bewahren Sie jede E‑Mail mit dem unterzeichneten Dokument auf, die Sie über die E‑Signatur-Beta erhalten, um später leicht nachvollziehen zu können, was unterzeichnet wurde.

Unter Umständen erhalten nicht alle Parteien Kopien der unterzeichneten Dokumente (z. B. aufgrund eines technischen Fehlers oder weil die E‑Mail mit der unterzeichneten Kopie von einem Spamfilter aussortiert wird). Lassen Sie sich also von allen Parteien den Erhalt einer Kopie bestätigen. Wenn das unterzeichnete Dokument weiterhin über die Betaversion der E‑Signatur für Dritte zugänglich ist, sollten alle Parteien vor dem Löschen der Datei bzw. dem Ändern von Zugriffsberechtigungen darauf achten, eine Kopie des Dokuments zu speichern.

Google kann nicht garantieren, dass Kopien der unterzeichneten Dokumente jederzeit im Rahmen seiner Dienste verfügbar bleiben (z. B. falls Sie Ihr Google-Konto löschen). Daher empfiehlt es sich, unabhängig davon selbst eine Kopie aller über die E‑Signatur-Beta unterzeichneten Dokumente aufzubewahren.

Da es sich bei der E‑Signatur-Beta um eine Vorabversion handelt, besteht die Möglichkeit, dass Sie den Onlinezugriff auf ein von Ihnen unterzeichnetes Dokument verlieren oder keine Kopie davon erhalten. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihre unterzeichneten Dokumente über die E‑Signatur-Beta online gespeichert werden – erstellen Sie eigene Kopien zur Aufbewahrung. Außerdem sollten Sie vor der offiziellen Veröffentlichung keine Kopien der signierten Dateien über den standardmäßigen Exportvorgang von Google herunterladen, da diese in einem nicht unterstützten Datentyp vorliegen.

Nur für geschäftliche Zwecke und in der gleichen Gerichtsbarkeit

Die E‑Signatur-Beta darf nur für geschäftliche Zwecke verwendet werden – also nicht privat, für die Familie oder den Haushalt. Außerdem dürfen Sie nur Verträge an Vertragsparteien senden (oder Verträge von Vertragsparteien unterzeichnen), die sich in der gleichen Gerichtsbarkeit befinden wie Sie.

Signaturinformationen und Zugriff auf Dokumente

Kopien von Dokumenten, die mit der E‑Signatur-Beta unterzeichnet wurden, enthalten zertifikatsbasierte Signaturen, mit denen die Parteien identifiziert werden können. Die zugehörigen Dokumentmetadaten (und alle Audit-Logs, die über die E‑Signatur-Beta zur Verfügung gestellt werden) können die E‑Mail-Adresse jeder Partei sowie andere Informationen zum Dokument, zum Google-Konto (z. B. eine pseudonymisierte Kennung, die mit diesem Konto verbunden ist), zum von der Partei verwendeten Gerät (z. B. die IP-Adresse) und andere Details (z. B. Uhrzeit und Datum) enthalten. Jede Person, die auf das zugrunde liegende Dokument zugreifen kann, hat zusammen mit dem unterzeichneten Dokument Zugriff auf diese Informationen.

Warnung zu Adobe Reader und Adobe Acrobat

Wenn Sie ein mit der E‑Signatur-Beta signiertes Dokument mit Adobe Reader oder Acrobat öffnen, sehen Sie möglicherweise eine Warnung zu Problemen mit einer Signatur im Dokument. Adobe-Warnungen in Bezug auf die Gültigkeit von Signaturen beziehen sich nur auf das Zertifikat, mit dem Google das Dokument digital signiert. Sie bedeuten nicht, dass die Signatur der unterzeichnenden Partei ungültig ist.

Sie können diese Warnung vermeiden, indem Sie das Zertifikat „Google <esignature@google.com>“ manuell als vertrauenswürdig einstufen. Gehen Sie dazu so vor:

  1. Wenn in Ihrem Dokument die Meldung „at least one signature has problems“ (es gibt bei mindestens einer Unterschrift Probleme) angezeigt wird, klicken Sie oben in der Leiste auf „Signature Panel“ (Signaturfeld).
  2. Maximieren Sie das Drop-down-Menü mit dem gelben Warnsymbol neben „Signed by Google <esignature@google.com>“ (Von Google signiert <esignature@google.com>).
  3. Maximieren Sie „Signature Details“ (Signaturdetails).
  4. Klicken Sie auf „Certificate Details“ (Zertifikatdetails).
  5. Wählen Sie links in der Liste das Zertifikat „Digicert Assured ID Root G3“ aus, klicken Sie auf den Tab „Trust“ (Vertrauen) und dann auf „Add to Trusted Certificates“ (Zu vertrauenswürdigen Zertifikaten hinzufügen).
  6. Bestätigen Sie Ihre Auswahl, um dem Zertifikat zu vertrauen.
  7. Wählen Sie im Signaturfeld die Option „Validate All“ (Alle bestätigen) aus, um Ihr unterzeichnetes Dokument mit der neuen, als vertrauenswürdig eingestuften Signatur zu bestätigen, oder aktualisieren Sie Adobe Reader bzw. Adobe Acrobat.
  8. In Ihrem Dokument sollte nun oben in der Leiste die Meldung „Signed and all signatures are valid.“ (Signiert und alle Signaturen sind gültig) mit einem grünen Häkchen daneben angezeigt werden.

Löschvorgang

Sorgen Sie dafür, dass Sie und Ihre Vertragsparteien Zugriff auf alle unterzeichneten Dokumente haben, bevor Sie diese löschen. Wenn Sie während des Zeitraums der Vorabveröffentlichung Dokumente löschen, die mit der E‑Signatur-Beta erstellt oder signiert wurden, dauert das Entfernen der zugehörigen Unterlagen möglicherweise länger als bei anderen Google Drive-Dokumenten.

Nutzer in Brasilien

Die Verwendung von Dokumenten, die mit der E‑Signatur-Beta unterzeichnet wurden, kann in Ihrer Gerichtsbarkeit zu Problemen bei der Durchsetzbarkeit führen. Besprechen Sie diese Risiken mit einem lizenzierten Anwalt, bevor Sie die E‑Signatur-Beta verwenden.

Haftungsausschluss

Die in diesen Nutzungsbedingungen aufgeführten Informationen und Warnungen bezüglich der Durchsetzbarkeit von elektronisch signierten Verträgen dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Google kann und wird nicht garantieren, dass mit der E‑Signatur-Beta unterzeichnete Verträge in Ihrer Gerichtsbarkeit durchsetzbar sind. Bei Fragen zur Nutzung elektronischer Signaturen und elektronischer Verträge sollten Sie einen lizenzierten Anwalt in Ihrer Gerichtsbarkeit konsultieren.

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