Anträge nach europäischem Datenschutzrecht: Häufig gestellte Fragen zum Entfernen lokaler Einträge

Wie geht Google vor?
Natürliche Personen oder ihre Bevollmächtigten, die einen lokalen Eintrag entfernen lassen möchten, müssen zuerst dieses Webformular ausfüllen. Sie erhalten dann automatisch eine Bestätigung, dass wir den Antrag erhalten haben. Wir prüfen jeden Antrag im Einzelfall. Unter Umständen fordern wir beim Absender weitere Informationen an. Sobald wir eine Entscheidung getroffen haben, erhält der Antragsteller eine E-Mail, mit der er über die Entscheidung informiert wird. Falls der Eintrag nicht entfernt wird, werden auch die Gründe kurz erläutert.
Wer kann einen Antrag auf Entfernung stellen?
Gemäß europäischem Datenschutzrecht darf jede natürliche Person die Entfernung eines lokalen Eintrags beantragen. Eine Person darf auch einen Antrag im Namen einer anderen Person stellen, sofern sie nachweislich dazu befugt ist.
Wer entscheidet über die Anträge?
Ein Team speziell geschulter Prüfer trifft die entsprechenden Entscheidungen. Hierfür wurden spezielle Eskalationspfade zu Führungskräften und Anwälten bei Google geschaffen, um auch Entscheidungen in schwierigen und anspruchsvollen Fällen treffen zu können.
Wie überprüft Google einen Antrag?

Wir haben gemäß dem europäischen Datenschutzrecht interne Kriterien für die Prüfung der Anträge ausgearbeitet. Anhand dieser Kriterien können wir besser einschätzen, wann die Interessen der betroffenen Person Vorrang genießen vor den Interessen der Öffentlichkeit an der Präsentation lokaler Einträge – also an der Bereitstellung von Unternehmensinformationen für andere Nutzer. Zu diesem Zweck wird eine Prüfung auf Vorliegen eines berechtigten Interesses gemäß DSGVO durchgeführt.

Sobald ein Antrag über unser Webformular bei uns eingeht, wird er manuell geprüft. Unser Bewertungsprozess umfasst vier Hauptschritte, in denen folgende Fragen geklärt werden:

  1. Enthält der Antrag alle relevanten Informationen, die für die Entscheidung erforderlich sind?
  2. Hat die Person, die den Antrag gestellt hat, einen direkten Bezug zu einem europäischen Land (z. B. durch Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz)?
  3. Betrifft der Antrag Informationen, die dem europäischen Datenschutzrecht unterliegen?
  4. Besteht unter den gegenwärtigen Umständen weiterhin ein übergeordnetes öffentliches Interesse an der Verfügbarkeit dieser Informationen?

Sollte ein Antrag nicht genügend Informationen enthalten, um eine Entscheidung treffen zu können, bitten wir den Antragsteller unter Umständen um zusätzliche Angaben, auf die wir unsere Beurteilung stützen.

Was passiert, wenn eine Person mit der Entscheidung von Google nicht einverstanden ist?
Sollten wir entscheiden, einen lokalen Eintrag nicht zu entfernen, kann bei einer lokalen Datenschutzaufsichtsbehörde eine Prüfung dieser Entscheidung beantragt werden.
Können Sie ein Beispiel nennen, wann Google einen lokalen Eintrag entfernen würde?
Wenn ein Unternehmen an einem bestimmten Standort nie existiert hat, besteht eindeutig kein öffentliches Interesse. Daher würden wir den lokalen Eintrag entfernen.
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