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Richtlinien

Qualitätsrichtlinien für Google Places

Google Places bringt Nutzer und lokale Geschäfte zusammen, sowohl online als auch in der realen Welt. Um unseren Nutzern, die auch Ihre Kunden sein könnten, möglichst nützliche Informationen bereitstellen zu können, haben wir einige Richtlinien für Ihr Google Places-Konto und Ihren Google Places-Brancheneintrag erstellt.

Ihr Google Places-Konto

Inhaberschaft: Nur die Unternehmensinhaber oder von ihnen autorisierte Vertreter können Brancheneinträge in Google Places bestätigen.

E-Mail-Adresse: Wenn mehrere Nutzer Ihren Brancheneintrag aktualisieren werden, geben Sie ein gemeinsam genutztes E-Mail-Konto Ihres Unternehmens an. Verwenden Sie, falls möglich, ein E-Mail-Konto auf Ihrer Unternehmensdomain. Wenn Ihre Unternehmenswebsite beispielsweise www.google.de ist, könnte eine übereinstimmende E-Mail-Adresse IhrName@google.de lauten.

Ihr Brancheneintrag

Unternehmensname: Stellen Sie Ihr Unternehmen realitätsgetreu dar.

  • Fügen Sie keine Marketing-Slogans zu Ihrem Unternehmensnamen hinzu.
  • Fügen Sie keine Telefonnummern oder URLs im Feld für den Unternehmensnamen hinzu, wenn diese Informationen nicht Teil Ihres Unternehmensnamens sind.
  • Versuchen Sie nicht, die Suchergebnisse zu beeinflussen, indem Sie zusätzliche Keywords oder eine Beschreibung des Unternehmens zum Unternehmensnamen hinzufügen.

Unternehmensstandort: Geben Sie eine genaue Adresse an.

  • Ein erstellter Eintrag und eine Markierungsposition müssen dem tatsächlichen physischen Standort des Unternehmens entsprechen. Postfächer sind keine physischen Standorte.
  • Wenn Sie ein Postfach oder eine Wohnungsnummer innerhalb Ihres physischen Standorts angeben müssen, geben Sie Ihre physische Adresse in der 1. Adresszeile und die zusätzlichen Angaben in der 2. Adresszeile ein.
  • Es muss die genaue Postanschrift des Unternehmens angegeben werden. Der Name der Stadt oder Straßenkreuzung reicht nicht aus.
  • Verwenden Sie auch nicht verschiedene Konten, um für denselben Standort mehrere Einträge zu erstellen.
    • Personen mit einem eigenen Büro können einen separaten Eintrag erstellen, solange ihr Büro in der übergeordneten Einrichtung öffentlich zugänglich ist. Typische Beispiele dafür sind Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte und Immobilienmakler. Diese Personen müssen am bestätigten Standort zu den angegeben Zeiten erreichbar sein. Sie dürfen keine Einzeleinträge für alle ihre Fachgebiete erstellen. 
    • Abteilungen innerhalb von Unternehmen, Universitäten, Krankenhäusern und Regierungsgebäuden können separate Einträge erstellen. Sie müssen in ihrer übergeordneten Einrichtung für Kunden deutlich als Einheit oder Gruppe erkennbar sein und über eine separate Telefonnummer und/oder separate Kundeneingänge verfügen.
  • Unternehmen, deren Einzugsgebiet nicht nur an einen speziellen Standort gebunden ist, sollten keinen separaten Eintrag für jede Stadt erstellen, in der sie agieren. Stattdessen können sie einen Eintrag für den Hauptsitz oder zentralen Standort erstellen und die zugehörigen Einzugsgebiete angeben. So fügen Sie Einzugsgebiete zu Ihrem Brancheneintrag hinzu.
  • Wenn Sie an Ihrem Standort keine Kunden empfangen, wählen Sie in Ihrer Übersicht im Abschnitt "Einzugsgebiet und Standort" die Option "Ja, dieses Geschäft beliefert Kunden oder bietet Vor-Ort-Services an." und anschließend "Meine Geschäftsadresse nicht in meinem Google Maps-Eintrag anzeigen" aus.
  • Fügen Sie keine Informationen in den Adresszeilen hinzu, die nicht zu Ihrem Standort gehören, wie beispielsweise URLs oder Keywords.

Website und Telefon: Geben Sie eine Telefonnummer an, die möglichst direkt mit Ihrem Unternehmensstandort verknüpft ist. Die Website sollte Ihren speziellen Unternehmensstandort darstellen.

  • Verwenden Sie, falls möglich, eine lokale Telefonnummer statt einer Callcenter-Nummer.
  • Geben Sie keine Telefonnummern oder URLs an, durch die Nutzer auf andere Webseiten oder an andere Telefonnummern verwiesen oder umgeleitet werden, die nicht unmittelbar zum eigentlichen Unternehmen gehören.
Kategorien: Wählen Sie mindestens eine Kategorie aus der Liste aus.
  • Mit Kategorien sind Branchen gemeint, die beschreiben, worum es sich bei Ihrem Unternehmen handelt (z. B. Krankenhaus) und nicht, was Sie tun (z. B. Impfungen) oder was Sie verkaufen (z. B. Sony-Produkte oder Druckerpapier). Diese Informationen können Sie zu Ihrer Beschreibung hinzufügen.

Andere wichtige Hinweise

Rechtswidrige Aktivitäten: Betrügerische oder rechtswidrige Aktivitäten werden bei Google nicht geduldet und können zur Sperrung Ihres Kontos bzw. zur Entfernung Ihrer Einträge aus den Suchergebnissen führen.

Unzulässige Geschäftsmodelle

  • Nur Unternehmen mit persönlichem Kundenkontakt können in Google Places aufgenommen werden.
  • Unternehmen, die sich im Aufbau befinden oder für den öffentlichen Kundenverkehr noch nicht zugänglich sind, können keine Einträge in Google Places erstellen.
  • Mietimmobilien oder Immobilien, die zum Verkauf stehen, wie Ferienhäuser oder leer stehende Wohnungen, dürfen nicht in Google Maps aufgeführt und nicht bestätigt werden. Bestätigen Sie stattdessen den Eintrag für Ihren Immobilienmakler oder Ihre Wohnungsvermietungsagentur. Wenn sich in Ihrem Gebäude ein Büro befindet, können Sie den Standort für das Büro bestätigen.
  • Sie können keine Google Places-Einträge für Geschäfte erstellen, die Ihnen nicht gehören und nur Ihre Produkte führen.
  • Sie können ebenso keine Google Places-Einträge für wechselnde Dienstleistungen, Kurse oder Konferenzen an einem Standort erstellen, wenn Sie nicht der Inhaber des entsprechenden Unternehmens oder zu dessen Vertretung berechtigt sind. Bitten Sie den Veranstalter, Ihre Informationen auf seiner Google Places-Seite im Feld "Beschreibung" hinzuzufügen.

Marketing, Werbung und andere Wettbewerbe

  • Bei allen Werbe- und Marketingaktionen, Wettbewerben oder Werbegeschenken muss eindeutig auf die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen verwiesen. Außerdem müssen klare Angaben zum Ablauf und zur Teilnahmeberechtigung gemacht werden. Jegliche gegebenen oder angedeuteten Versprechungen müssen eingehalten werden.

Haftungsausschluss: Google behält sich das Recht vor, den Zugriff auf Google Places oder andere Google-Dienste für Einzelpersonen oder Unternehmen zu sperren, die gegen diese Richtlinien verstoßen. Google kann rechtliche Schritte einleiten, wenn diese Verletzung gegen das Gesetz verstößt.