Vorab-Widerspruch Street View Deutschland

Das neue Street View-Bildmaterial für Deutschland ist jetzt verfügbar. Bitte suchen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung zunächst in Street View und wenn entsprechendes Bildmaterial verfügbar ist und Sie es unkenntlich machen lassen möchten, teilen Sie dies über den Link “Problem melden” mit.

Hilfe dazu finden Sie hier. Falls kein entsprechendes Bildmaterial verfügbar ist, füllen Sie bitte das folgende Formular aus, um die Unkenntlichmachung vor einer künftigen Veröffentlichung des Bildmaterials zu beantragen.

* Erforderliches Feld

Persönliche Daten der Antragsteller

Angaben zum betreffenden privaten Gebäude

Um sicherzustellen, dass wir das richtige Haus bzw. die richtige Wohnung unkenntlich machen, benötigen wir mehr Informationen als nur die Adresse. Bitte machen Sie so präzise Angaben wie möglich.
Breitengrad, Längengrad oder Plus Code des privaten Gebäudes *

Anschrift des privaten Gebäudes

Bitte geben Sie die Anzahl der sichtbaren Stockwerke des Gebäudes ein.

Bauart des privaten Gebäudes

*

Beschreiben bitte

Beschreiben bitte

Beschreibung des Daches

*

Beschreibung der Hausfassade

Andere Besonderheiten und Merkmale

Bestätigung der Befugnis zur Beantragung der Unkenntlichmachung *
Google LLC mit Sitz in 1600 Amphitheatre Parkway in Mountain View, California verarbeitet die von Ihnen übermittelten und ggf. im Rahmen zukünftiger Korrespondenz angegebenen personenbezogenen Daten (bspw. Ihre Kontakt- und Adressdaten sowie Daten zur Identifikation des betreffenden Gebäudes ) zur Bearbeitung Ihres Street View Widerspruchs (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO) und zur etwaigen Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO). Die Information, dass und wann zu einem bestimmten Gebäude in Street View ein Widerspruch erfolgte, bleibt so lange gespeichert, wie die Unkenntlichmachung des Gebäudes in Street View fortbesteht. Nach Bearbeitung des Widerspruchs werden die sonstigen  personenbezogenen Daten aus dem Widerspruch nach Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB) gelöscht. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und zu den Ihnen zustehenden Rechten als betroffene Person erhalten Sie in der ausführlichen Datenschutzerklärung unter policies.google.com/privacy.
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