Beschreibung der Methodik

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Branchenstandards zur Messung von Klicks, Videoimpressionen, Sichtbarkeit und TrueView-Aufrufen.

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Media Rating Council logo

Die Akkreditierung beim Media Rating Council (MRC) belegt Folgendes:

  • Die im Produkt „Google Ads“ verwendete Methode zur Klickmessung im Display- und Suchnetzwerk sowie die im Produkt „AdSense“ eingesetzten Ad Serving-Technologien entsprechen den Branchenstandards für die Messung von Klicks.
  • Die Messung von Videoimpressionen und -sichtbarkeit im Google Ads-Bericht „Sichtbarkeit von Videos“ entspricht den Branchenstandards.
  • Google setzt angemessene Verfahren zur Unterstützung dieser Technologien ein. Dies gilt für die Messtechnologie von Google, die bei allen Gerätetypen (Computer, internetfähige Fernseher, Mobilgeräte, Tablets) in Browser- und mobilen App-Umgebungen verwendet wird.

Die vom Interactive Advertising Bureau (IAB) und dem MRC gemeinsam entwickelten Branchenstandards regeln, wie Klicks bei interaktiver Werbung erfasst und ungültige Klicks erkannt und verarbeitet werden. Die Prüfung auf Einhaltung der Richtlinien wurde von einer amtlich zugelassenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt, die das MRC beauftragt hat.

Eine Zusammenfassung der in Google Ads und AdSense eingesetzten Verfahren zur Klickmessung finden Sie weiter unten in diesem Artikel. Die Richtlinien des IAB und des MRC enthalten zusätzliche Informationen zu diesem Thema. Hier werden auch die IAB-Standards für das Zählen von Klicks auf Onlineanzeigen beschrieben.

Was umfasst die Akkreditierung von Google?

Die Akkreditierung gilt als Nachweis, dass die Google-Technologie zur Messung den Branchenstandards für die Zählung bei interaktiver Werbung entspricht und dass Google angemessene Verfahren zur Unterstützung dieser Technologie einsetzt.

Die Google Ads-Akkreditierung umfasst Folgendes:

Prüfung der Google Ads-Klicks

  • Klicks
  • Ungültige Klicks

Prüfung der Google Ads-Videowerbung (Bericht „Sichtbarkeit von Videos“)

  • Impressionen
  • Ungültige Impressionen
  • Messbare Impressionen
  • Nicht messbare Impressionen
  • Sichtbare Impressionen
  • Nicht sichtbare Impressionen
  • Messbare Rate
  • Sichtbarkeitsrate
  • Verteilung der Impressionen
  • TrueView: Aufrufe
  • TrueView: ungültige Aufrufe

Umgebungen: Computer, App, Mobilgerät, Web und CTV

* Die Messwerte für die Sichtbarkeit von Videos sind nur für Computer, mobile Apps und das mobile Web akkreditiert.

Außerdem gilt die Akkreditierung als Nachweis, dass die Google-Technologie zur Analyse der Impressionen und der Sichtbarkeit von Videoanzeigen den Branchenstandards entspricht.

Was umfasst die Prüfung?

Geprüft werden hauptsächlich die Pay-per-Click-Werbesysteme von Google sowie die Systeme, mit denen die Videoimpressionen, TrueView-Aufrufe und die Sichtbarkeit von Videos gemessen werden. Google bietet mit Google Ads Lösungen für Werbetreibende und mit AdSense und YouTube Lösungen für Publisher an.

Für die MRC-Akkreditierung der Videomesswerte wird nur der Bericht „Sichtbarkeit von Videos“ herangezogen.

Google-Werbung kann Nutzern mithilfe der folgenden Produkte oder Dienste präsentiert werden: AdSense für Contentseiten (AFC), AdSense für Domains (AFD), AdSense für Suchergebnisseiten (AFS), Ad Exchange (AdX), YouTube und Google.com. Bei AFC wird Werbung auf Partnerwebsites präsentiert. Die ausgelieferten Anzeigen sind für die Besucher von Interesse, da der Inhalt der Seiten bei der Auswahl berücksichtigt wird. Bei AFD wird Werbung auf den Seiten einer bestimmten Domain ausgeliefert, wobei der Domainname einer Suchanfrage entspricht. AdX-Anzeigen sind auf Partnerwebsites zu sehen. Für Nutzer relevante Anzeigen werden dabei anhand des Kontexts der Seite und basierend auf Echtzeitgeboten ausgewählt. YouTube-Anzeigen sind auf der YouTube-Website und in der YouTube App zu finden. Dabei werden anhand des Kontexts des Videos und auf Grundlage der Suchanfragen relevante Anzeigen ermittelt und ausgeliefert. Bei AFS und der Google Suche werden Anzeigen als bezahlte Suchergebnisse präsentiert, die von der jeweiligen Suchanfrage und den entsprechenden Ergebnissen abhängen.

Was ist von der Prüfung ausgenommen?

Nicht geprüft werden impressionsbasierte Werbelösungen von Google, die keine Videoanzeigen umfassen, z. B. die Google Marketing Platform, sowie Systeme, bei denen Klicks nicht zu kommerziellen Zwecken erfasst werden, z. B. die Google-Suche. Auch zugehörige Support- und Verwaltungssysteme wie Google Analytics werden nicht berücksichtigt. Außerdem gilt:

  • Die Erstellung von Berichten in Google Ads und andere Dashboard-Videomesswerte sind nicht Teil der Akkreditierung.
  • Das gilt auch für andere Gerätetypen.
  • Klicks auf Videoanzeigen und App-Anzeigen werden ebenfalls nicht für die Akkreditierung berücksichtigt.
  • Mit Ausnahme von Werten aus Display- und Suchkampagnen und der Segmentierung nach Gerätetyp wird die Segmentierung von Dashboardmesswerten (z. B. demografische Merkmale) nicht für die Akkreditierung herangezogen.

Methodik der Klickmessung

Die Messmethodik ist nicht auf die Auswertung von Stichproben zur Klickmessung beschränkt, sondern basiert auf allen erfassten Klicks. Nur Phase 2.2 des IAB-Klickverweiszyklus (gemessene Klicks) wird von Google direkt beobachtet. Nach Eingang der ersten Klicktransaktion beim Google Ads-Weiterleitungsserver wird der Klick in Google Ads erfasst und eine nicht im Cache gespeicherte HTTP 302-Weiterleitung zum Browser ausgelöst. Dabei wird die Zielregion berücksichtigt, die der Werbetreibende für die jeweilige Anzeige festgelegt hat. Dies entspricht dem gemessenen Klick. Sofern nicht anders angegeben, wird bei allen Gerätetypen (Computer, Smartphones und Tablets) sowie in Browsern und Apps die gleiche Google-Technologie zur Klickmessung verwendet.

Derzeit ist paralleles Tracking für Such-, Shopping-, Display- und Videokampagnen obligatorisch. Beim parallelen Tracking werden Nutzer nach dem Klick auf eine Anzeige statt zu den Tracking-URLs sofort zur finalen URL (Landingpage) weitergeleitet. Die Klickmessung erfolgt im Hintergrund.

Anzeigen können auf Mobilgeräten ausgeliefert werden, die vom Google Mobile Ads SDK unterstützt werden.

Eine bekannte Einschränkung bei dieser Messmethode besteht darin, dass der Nutzer bei einer erfolgreichen 302-Weiterleitung im Fall einer Unterbrechung der Netzwerkverbindung nicht auf die entsprechende Website des Werbetreibenden gelangt.

Als Zählmethode wird die Mehrfachklick-pro-Impression-Methode verwendet. Damit Fehler bei der Navigation mit der Maus (z. B. mehrere Klicks pro Nutzer) nicht gezählt werden, haben wir festgelegt, dass zwischen 2 Klicks auf die Anzeigenimpression eine bestimmte Zeitspanne liegen muss.

Protokolle mit allen Daten zu den beobachteten HTTP-Transaktionen werden in Echtzeit generiert und verarbeitet. Die implementierten Klickfilterungssysteme beruhen auf verschiedenen Variablen- und Heuristikverfahren, die aus Sicherheitsgründen an dieser Stelle nicht veröffentlicht werden.

Die Anzeigen werden von Google und von Partnerunternehmen ausgeliefert. Google obliegt jedoch die Kontrolle und Durchführung der Messung der Klickaktivität und die Erstellung entsprechender Berichte. Klickt ein Nutzer auf eine Anzeige, die von Google oder einem Partnerunternehmen über eine der Werbelösungen ausgeliefert wurde, wird die Klickaktivität durch Google Ads über die Google Ads-Weiterleitungsserver erfasst.

Hierbei wird die Klickmessmethode von Google Ads verwendet, mit der die Klickereignisse verwaltet und überwacht werden. Ein Klick wird erfasst (gemessen), wenn Google Ads daraufhin dem Nutzer eine HTTP 302-Weiterleitung zur Landingpage, zur Website des Werbetreibenden oder zu einem zwischengeschalteten Server (z. B. einer vom Werbetreibenden beauftragten Agentur) sendet. Diese gemessenen Klickereignisse werden in Datenprotokollen in einem Ereignisdateisystem aufgezeichnet. Anschließend werden die Datenprotokolldateien automatisch zusammengefasst, bearbeitet und zu Klickauswertungen und Berichten für Werbetreibende aufbereitet. Falsche oder beschädigte Daten, mithilfe von Robots und anderen automatisierten Systemen generierte Zugriffe sowie sonstige ungültige Klickaktivitäten werden während der Bearbeitung herausgefiltert. Diese Klicks werden als ungültig eingestuft und dem Werbetreibenden nicht in Rechnung gestellt. Google erstellt Klickberichte für die Werbetreibenden, die von ihnen direkt aufgerufen werden können.

Klickmessungen können zusammengefasst nach Standort (unterliegt nicht der Akkreditierung durch den MRC) und Gerätetyp gemeldet werden. Der Standort basiert auf der IP-Adresse des Nutzers oder den Standortinformationen des Publishers. Letzterer muss für die Übermittlung des Standorts die Einwilligung des Nutzers einholen. Ein gewisser Anteil der Zugriffe wird unter Umständen durch Proxyserver eines Dienstanbieters geroutet. Dies trifft beispielsweise auf Mobilfunkanbieter zu. Dabei werden die tatsächlichen Standorte der Nutzer eventuell nicht korrekt widergespiegelt. Die Klassifizierung des Gerätetyps (Computer, Tablet oder Smartphone) erfolgt anhand von Daten aus den von Google verwalteten Programmbibliotheken, die HTTP-Header verwenden.

In einigen Fällen rendern AdSense-Partner Anzeigen gemäß ihren eigenen Design- und Formatrichtlinien auf ihrer Website und kontrollieren den anklickbaren Bereich um die Anzeige. In diesen Fällen unterliegt die Anpassung dieses Bereichs nicht mehr der Kontrolle durch Google. In normalen AdSense-Implementierungen steuert hingegen Google den anklickbaren Bereich und rendert die Anzeigenimpression direkt für den Nutzer.

Methode zur Messung von Videoimpressionen, Sichtbarkeit und TrueView-Aufrufen

Google Ads-Nutzer können Videokampagnen erstellen, Creatives hochladen und verwalten und Gebotsstrategien sowie die zugehörige Ausrichtung für die Kampagne festlegen. Google Ads-Videoanzeigen müssen zwar auf YouTube gehostet werden, können aber auch auf Websites von Videopartnern sowie in Apps im Google Displaynetzwerk (GDN) ausgeliefert werden.

Das Interactive Media Ads Software Development Kit (IMA SDK) von Google ist direkt in den YouTube-Videoplayer, die YouTube App sowie die Websites und Apps von Videopartnern integriert. Dadurch wird die Kommunikation zwischen den Videoplayern und dem Ad-Server zur Videomessung erleichtert. Google bietet 2 Versionen des IMA SDK an: eine mit Flash- und eine mit HTML5-Unterstützung. Das IMA SDK ist ein Video Ad Serving Template (VAST) in Version 2.0, 3.0 oder 4.0 mit einer konformen Tag-Implementierung zum Messen linearer und nicht linearer Videoanzeigen. Damit werden digitale Videoanzeigen ausgeliefert und erfasst. Das IMA SDK unterstützt außerdem die Video Player Ad-Serving Interface Definition (VPAID) in Version 2.0, über die die Videoanzeige und der Videoplayer miteinander kommunizieren können. Darüber hinaus unterstützt das SDK die Video Multiple Ad Playlist (VMAP), mit deren Hilfe mehrere Anzeigen in Videoanzeigen wiedergegeben werden können.

Alle im Bericht „Sichtbarkeit von Videos“ erfassten YouTube-Videoanzeigen werden als In-Stream-Anzeigen ausgeliefert. Zur Messung der Impressionen von Videoanzeigen wird die Methode „Count-on-Begin-to-Render“ (Bei Beginn des Renderings zählen) verwendet. Wenn der Videoanzeigen-Publisher die IMA SDK-Lösungen von Google Ads korrekt implementiert hat, entsprechen sie den Richtlinien für Videoimpressionen im Hinblick auf die Initiierung des Messereignisses nach der Zwischenspeicherung. TrueView In-Stream-Anzeigen werden häufig als „überspringbare Anzeigen“ bezeichnet, weil sie eine Schaltfläche zum Überspringen haben. Betrachter können sie damit nach fünf Sekunden überspringen. Die Anzeigen werden in In-Streams (Pre-, Mid- oder Post-Roll) eines Videos ausgeliefert. TrueView-Anzeigen sind ein Cost-per-View-Format. Der Werbetreibende bezahlt daher nur, wenn ein Nutzer die Anzeige aufruft. TrueView-Aufrufe haben nichts mit der Sichtbarkeit zu tun. Bei TrueView In-Stream-Anzeigen bezahlen Sie nur, wenn sich ein Nutzer das Video 30 Sekunden lang bzw. bis zum Ende ansieht oder wenn er mit dem Video interagiert. Für TrueView In-Stream-Anzeigen wird ein Aufruf auf folgende Weise definiert:

TrueView In-Stream

  1. Mindestens 30 Sekunden lang angesehen (einschließlich der erzwungenen Dauer von 5 Sekunden) bzw. bis zum Ende, wenn die Anzeige kürzer als 30 Sekunden ist
  2. Klick auf den Kanaltitel/Avatar*
  3. Klick auf den Videotitel*
  4. Klick auf den Teaser der Infokarte*
  5. Klick auf „Teilen“*
  6. Klick auf das Companion-Banner/die Videowand*
  7. Klick auf die Call-to-Action-Erweiterung *.
  8. Klick, um Website des Werbetreibenden aufzurufen*
  9. Klick auf den Abspann*

* Unerheblich, daher in der MRC-Akkreditierungsprüfung nicht berücksichtigt. Zurzeit machen die oben genannten unerheblichen Interaktionen bei Kampagnen nur 1,8 % der gesamten TrueView-Aufrufe aus. Aktionen, die nicht als Aufruf berücksichtigt werden, umfassen Klicks auf Folgendes:

  1. Anmerkungen
  2. Gefällt mir (positiv)
  3. Vollbild
  4. InVideo-Programmierung (wird nicht bei TrueView In-Stream-Anzeigen ausgeliefert)
  5. Wasserzeichen
  6. Schaltfläche „Überspringen“

Wenn einem Werbetreibenden ein in der Google Ads-Benutzeroberfläche aufgeführter Aufruf berechnet wird, erhöht der Aufruf auch die öffentliche YouTube-Aufrufzahl.

Nach dem Empfang des Messereignisses behält Google die Kontrolle über die nachfolgende Verarbeitung und die Berichte. In Google Ads wird eine Kombination aus User-Agent- und Mobile App SDK-Daten aus internen und externen Quellen verwendet, um Gerätetypen zu klassifizieren. Zur Klassifizierung wird nicht auf Drittanbieter zurückgegriffen.

Manchmal ist die kontinuierliche Wiedergabe ein Faktor, z. B. wenn Autoplay aktiviert ist oder der Nutzer sich ein Video in einer Playlist ansieht. In diesen Fällen gelten bestimmte Regeln. In einem WLAN wird die Wiedergabe nach 4 Stunden automatisch beendet. In einem Mobilfunknetz stoppt sie bereits, wenn der Zuschauer 30 Minuten lang inaktiv war. Zurzeit quantifiziert Google GVP-Publisher (Google-Videopartner), die die kontinuierliche Wiedergabe verwenden. Das Zugriffsvolumen liegt bei 13 %. 1 % der GVP-Zugriffe werden als kontinuierliche Wiedergabe definiert. Ungefähr 17 % der Videozugriffe erfolgen über Autoplay. Weitere Informationen zur Autoplay-Funktion für Videos

Companion-Anzeigen werden unabhängig von Videoanzeigenimpressionen erfasst und nicht in den Google Ads-Bericht „Sichtbarkeit von Videos“ aufgenommen. Daher werden die Messung und die Berichterstellung für Companion-Anzeigen nicht für die Akkreditierung berücksichtigt.

In Google Ads wird die Sichtbarkeit von Videos mithilfe der Active View-Technologie (Active View description of methodology) gemessen. Die Ergebnisse werden in den Google Ads-Berichten berücksichtigt. Dabei wird eine sichtbare Videoimpression gezählt, wenn mindestens 50 % der Videoanzeige 2 Sekunden lang im sichtbaren Bereich des Browsers bzw. der App eines Nutzers zu sehen sind. Beim Format „Vertikale Videoanzeigen“ wird in Google Ads hingegen die Sichtbarkeit des Players erfasst. Werbetreibende können dieses Format erst kaufen, nachdem sie die entsprechende Option aktiviert haben.

Filtermethodik

Anhand von datenbasierten Kennzeichen, Aktivitäten und Mustern wird versucht, ungültige Zugriffe jeglicher Art kontinuierlich zu identifizieren und herauszufiltern – sowohl bei Klicks als auch bei Videoimpressionen. Dazu gehören auch Aktivitäten nicht menschlichen Ursprungs sowie Aktivitäten, bei denen ein Verdacht auf Betrug besteht. Weil jedoch die Identität und die Absichten des Nutzers dem Publisher, Werbetreibenden oder deren bevollmächtigten Vertretern nicht immer bekannt sind bzw. von diesen ermittelt werden, ist es unwahrscheinlich, dass alle ungültigen Zugriffe identifiziert und proaktiv aus den Berichtergebnissen ausgeschlossen werden können. Um Manipulierung und Reverse Engineering zu verhindern, werden über die vorliegenden Informationen hinaus keine genaueren Angaben zu den Filtrationsverfahren für ungültige Zugriffe veröffentlicht. Sie können jedoch im Rahmen eines Prüfungsverfahrens an Auditoren weitergegeben werden.

Bei der Filterung kommen sowohl spezielle Identifizierungsmethoden (Beachtung von Robot-Anweisungsdateien, Filterlisten und Tests von Publishern) als auch aktivitätsbasierte Filterverfahren (z. B. Analyse von mehreren aufeinanderfolgenden Aktionen, Ausreißer-Aktivitäten, Interaktionsattributen und sonstigen verdächtigen Vorgängen) zum Einsatz.

Außerdem gelten für die Filtermethodik folgende Grundregeln:

  • Bei Google wird keine Filterung durch Drittanbieter durchgeführt.
  • Es werden Robot-Anweisungsdateien (robots.txt) eingesetzt.
  • Quellen zur Identifizierung von Aktivitäten nicht menschlichen Ursprungs: Google verwendet die „IAB/ABCe International Spiders & Robots List“ sowie weitere Filter auf Basis früherer Robot-Aktivitäten. Die Ausschlussdatei der IAB Robots List wird ebenfalls genutzt.
  • Aktivitätsbasierte Filterverfahren: Die aktivitätsbasierte Identifizierung umfasst die Durchführung verschiedener Arten von Musteranalysen, um Aktivitäten zu identifizieren, die wahrscheinlich nicht menschlichen Ursprungs sind. Das Expertenteam für die Qualität von Anzeigentraffic von Google verwendet Systeme, mit denen verdächtige Aktivitäten festgestellt und entsprechend herausgefiltert werden.
  • Die gesamte Filterung wird nachträglich und passiv ausgeführt. Das heißt, der Nutzer, z. B. ein Browser oder Robot, empfängt die Anfrage ohne die Angabe, dass der Traffic gekennzeichnet bzw. gefiltert und entfernt wurde, da Google dem User-Agent nicht übermitteln möchte, dass die Aktivitäten einen der Filtermechanismen von Google ausgelöst haben. In manchen Fällen wird auch Front-End-Blockierung eingesetzt, wenn die resultierende Anzeigenanfrage mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer unzulässigen Aktivität führen kann. Bisher werden weniger als 2 % der Anzeigenanfragen blockiert.
  • Verfahren zur Entfernung selbst angekündigter Prefetch-Aktivitäten werden angewendet.
  • Verfahren, mit denen Publisher Testklicks und -Videoimpressionen erzielen können, werden eingesetzt. Mithilfe eines speziellen Tags in der Anzeigenanfrage wird angegeben, dass es sich um eine Testanfrage handelt, die nicht für Abrechnungszwecke gezählt werden soll.
  • Werden Inkonsistenzen oder Fehler erkannt, gibt es Verfahren, um diese Daten zu korrigieren und dem Werbetreibenden zu Unrecht in Rechnung gestellte Kosten zu erstatten. Diese Erstattungen werden in den Abrechnungen aufgeführt. Eine Beschädigung der Protokolldateien ist extrem selten, aber in solchen Fällen besteht die Möglichkeit der Wiederherstellung.
  • Verfahren zum Entfernen von Aktivitäten, die von internen IP-Adressen von Google stammen, sind eingerichtet.
  • Die Regeln und Schwellenwerte für die Filter werden laufend überprüft. Sie lassen sich manuell ändern und werden regelmäßig automatisch aktualisiert.
Hinweis: Der Entscheidungsprozentsatz für Google Ads-Zugriffe ist 100 % (basierend auf den geprüften Stichprobendaten).

Qualifizierung von Geschäftspartnern

Alle Partner, die Google Ads-Werbung bereitstellen, müssen unsere Programmrichtlinien einhalten, die unzulässige Aktivitäten verbieten. Weitere Informationen zu AdSense-Programmrichtlinien

Ungültige Zugriffe werden kontinuierlich herausgefiltert. Außerdem werden alle Geschäftspartner überprüft, die sehr viele ungültige Zugriffe erhalten. Konten von Partnern, bei denen es über einen längeren Zeitraum eine hohe Anzahl solcher Zugriffe gibt, können gesperrt oder geschlossen werden.

Berichte zu Klickdaten

Werbetreibende erhalten in den Google Ads-Berichten Informationen zur Gesamtzahl der Klicks und Impressionen sowie zu Teilmengen dieser Daten – beispielsweise Klicks, Impressionen und Klickraten für die einzelnen Kampagnen, Anzeigengruppen und Keywords. Publishern werden ähnliche Daten zu Websitestatistiken zur Verfügung gestellt. Die Berichte zu Klicks und andere Google Ads-Berichte für Werbetreibende werden bei der Prüfung untersucht. Im Laufe eines Monats kann es zu Schwankungen kommen. Die endgültigen Zahlen sind erst am Ende des Monats verfügbar. Danach werden die gemeldeten Klicks nicht mehr korrigiert. Google kann jedoch den Werbetreibenden nach eigenem Ermessen Gutschriften zukommen lassen.

Google Ads bietet den Werbetreibenden auch die Möglichkeit, sich die Gesamtzahl der pro Tag herausgefilterten, als ungültig markierten Klicks für jede einzelne Kampagne anzeigen zu lassen. Es gibt in Google Ads keine separaten Berichte zu allgemeinen oder komplexen ungültigen Zugriffen. Damit möchten wir verhindern, dass der Anteil der ungültigen Zugriffe mithilfe von Reverse Engineering optimiert wird. Schätzungen zufolge sind etwa 80 % aller ungültigen Klickzugriffe allgemeine ungültige Zugriffe.

Die Genauigkeit der in Google Ads und AdSense gemeldeten Daten wird durch umfassende Testprozeduren sichergestellt. Sie bilden die primären Mechanismen, mit denen gewährleistet wird, dass die Daten aus Back-End-Datenbanken in Berichten für die Nutzer zutreffend wiedergegeben sind. Zusätzlich wird auch das Feedback von Nutzern sorgfältig beobachtet, um eventuelle Fehler in einer veröffentlichten Version zu entdecken und zu beheben. Zahlreiche automatische Systeme sorgen dafür, dass die Rechner und die Software einwandfrei funktionieren, mit denen Google Ads-Nutzern Daten gemeldet werden. Der Inhalt der Berichte wird jedoch primär durch die oben erwähnten Tests und das Feedback von Nutzern verifiziert.

Die elektronischen Aufzeichnungen zu den Klickaktivitäten bleiben für eine unbestimmte Dauer gespeichert. Zwei Datenfelder, die IP-Adresse und die Cookie-IDs, werden jedoch nach einer festgelegten Zeitspanne anonymisiert: 9 Monate für IP-Adressen, 18 Monate für Cookie-IDs.

Von den Berichten zu Klicks und ungültigen Klicks (GIVT und SIVT) können Sie Bruttomesswerte zu Klicks ableiten und Bruttoklicks berechnen.

Mit Ausnahme der Gesamtklicks für Display- und Suchkampagnen sowie der Segmentierung nach Gerätetyp sind Dashboard-Messwerte nicht Teil der MRC-Akkreditierung.

Möglicherweise sind in den Google Ads-Dashboards zur Berichterstellung die Suchklicks von internetfähigen Fernsehern (CTV), unbekannten sowie anderen nicht vom MRC akkreditierten Gerätetypen mit Klicks von akkreditierten Computern und der Gesamtzahl der Klicks vermischt. Zugriffe über nicht akkreditierte Gerätetypen machen vermutlich weniger als 1 % der Klickzugriffe im Suchnetzwerk aus.

Berichte zu Videodaten

In Google Ads werden die Gesamtanzahl der sichtbaren Videoimpressionen, Sichtbarkeitsmesswerte (siehe unten) und Teilmengen dieser Daten erfasst.

Für die MRC-Akkreditierung werden ausschließlich die Google Ads-Messwerte berücksichtigt, die im nur herunterladbaren Bericht zur Videosichtbarkeit aufgeführt sind. Sonstige in den verschiedenen Frontend-Tools zur Verfügung gestellte Berichte, die Messwerte für Videoimpressionen und die Sichtbarkeit von Videos enthalten, sind von der Akkreditierung ausgeschlossen. Dies betrifft z. B. das Frontend für Berichte auf Kampagnenebene.

Die Messwerte im herunterladbaren Bericht „Sichtbarkeit von Videos“ werden für Computer, Mobilgeräte, das Web und Apps komplett ohne Filterung von komplexen ungültigen Zugriffen aufgeführt. Das ist ähnlich wie bei den Berichten zu Klicks, in denen die allgemeinen ungültigen Zugriffe und die komplexen ungültigen Zugriffe nicht separat enthalten sind, um ein Reverse Engineering der Daten zu verhindern. Schätzungen zufolge sind etwa 29 % aller ungültigen Zugriffe bei Videoimpressionen und 24 % der gesamten ungültigen TrueView-Aufrufe allgemeine ungültige Zugriffe. Aufgrund der Art der Implementierung der TrueView-Aufrufe für das Anzeigenformat ist der Prozentsatz bei den allgemeinen ungültigen Zugriffen niedriger.

Die folgenden Videoanzeigenformate werden im Bericht zur Sichtbarkeit von Videos für Videoanzeigen auf YouTube und im Google Displaynetzwerk gemessen und aufgeführt. Alle Anzeigenformate, die unten nicht beschrieben werden, sind vom Bericht zur Sichtbarkeit von Videos ausgeschlossen. Das gilt auch für Anzeigen, die in der YouTube Kids App ausgeliefert werden.

  • Überspringbare In-Stream-Anzeigen: Überspringbare In-Stream-Anzeigen sind mindestens 5 Sekunden lang und werden vor, während oder nach anderen Videos ausgeliefert. Zuschauer können sie nach 5 Sekunden überspringen. TrueView-Aufrufe sind nur im Format „Überspringbare In-Stream-Anzeigen“ verfügbar.
  • Bumper-Anzeigen: Bumper-Anzeigen sind 5 bis 6 Sekunden lang und werden vor, während oder nach anderen Videos ausgeliefert. Sie können nicht übersprungen werden.
  • Nicht überspringbare In-Stream-Anzeigen: Nicht überspringbare In-Stream-Anzeigen können bis zu 15 Sekunden lang sein. Sie werden vor, während oder nach anderen Videos ausgeliefert. Sie können nicht übersprungen werden.

* In-Stream-Videoanzeigen können in Apps von Google-Videopartnern auf folgenden Placements ausgeliefert werden:

  • In-Stream-Placements über das IMA SDK (z. B. eine Pre-Roll-Videoanzeige in einem Paramount+ Stream)
  • App-Anzeigen mit Prämie (z. B. eine Videoanzeige im Vollbildmodus, bei der der Nutzer mit einem zusätzlichen Leben in einem Spiel belohnt wird)
  • App-Interstitials (z. B. eine Videoanzeige im Vollbildmodus, die vor einem Level bei Candy Crush präsentiert wird)

Internetfähiger Fernseher

CTV-Geräte, die für YouTube zertifiziert sind, müssen die App benachrichtigen, wenn sie nicht sichtbar ist – etwa wenn der Nutzer die HDMI-Eingänge gewechselt oder das Gerät ausgeschaltet hat. So wird die Videowiedergabe durch YouTube gestoppt (und folglich auch keine Anzeige ausgeliefert), wenn die App nicht sichtbar ist. In seltenen Fällen kann Google nicht ermitteln, ob ein Fernseher ausgeschaltet ist. Die Latenzmessung ist nicht eingeschränkt.

Maschinelles Lernen

Google nutzt überwachtes maschinelles Lernen1 mithilfe von Methoden wie Klassifizierung (z. B. Ansatz für ein neuronales Netzwerk), bei dem das Modell ungültige Zugriffe vorhersagt, indem eine Ja/Nein-Entscheidung über die Gültigkeit eines Ereignisses getroffen wird. Außerdem wird die logistische Regression eingesetzt, bei der das Modell verschiedene Aktivitäten bewertet und dann basierend auf den Bewertungsgrenzwerten eine Entscheidung über ungültige Zugriffe trifft. In den Modellen für überwachtes maschinelles Lernen können auch Baum- und Graphenmethoden genutzt werden. 

Für maschinelles Lernen verwendete Datenquellen enthalten Protokolle von Anfragen und Interaktionen („Anzeigenprotokolle“), Daten ohne Protokollbezug, die mit Anzeigenprotokollen verknüpft werden können, und als Ergänzung eine Vielzahl anderer eigener Signale. Google nutzt unterschiedliche Datenquellen verschiedener Größen: Die Gesamtanzahl der Datensätze variiert je nach Datenquelle zwischen Tausenden und Billionen. Für die Auswertung zugriffsbasierter Modelle müssen mindestens die Zugriffe von 7 Tagen als Eingabedaten verwendet werden.

Für aktive Schutzmaßnahmen beobachtet Google die Zugriffssignale (Trainingsdaten), mit denen die Modelle gespeist werden. Wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden und menschliches Eingreifen notwendig ist, werden Warnungen ausgegeben. So wird die Genauigkeit voraussichtlich nur minimal oder gar nicht beeinträchtigt. 

Modelle werden gegebenenfalls laufend neu trainiert, falls praktikabel, und ihre Leistung wird regelmäßig oder kontinuierlich bewertet. Daher sind auch hier – wenn überhaupt – nur minimale Genauigkeitsverluste zu erwarten.

Verzerrungen bei den Trainings- und Auswertungsdaten des maschinellen Lernens sind minimal. Sind sie erheblich, wird die Maßnahme zum Schutz vor ungültigen Zugriffen nicht freigegeben. Alle auf maschinelles Lernen gestützten Projekte („Einführungen“) werden vor der Genehmigung einer funktionsübergreifenden Überprüfung unterzogen. Dabei werden Verzerrungen für Modelle und die entsprechenden Daten ausgewertet. Außerdem müssen die Projekte den vorab festgelegten Qualitätskriterien für Anzeigenzugriffe entsprechen. Durch kontinuierliche Beobachtung werden auftretende Verzerrungen erkannt. In diesem Fall werden Warnungen ausgelöst und das Modell wird ausgewertet, analysiert und aktualisiert.

Google wendet auf alle Zugriffe eine Kombination aus maschinellem Lernen und/oder menschlichen Eingriffen/manuellen Überprüfungen an. Bei einigen Schutzmaßnahmen setzt Google auf die Lead-Generierung durch maschinelles Lernen und anschließende manuelle Überprüfung. Bei anderen Schutzmaßnahmen findet zuerst eine manuelle Überprüfung statt und dann wird mit maschinellem Lernen generalisiert. Wir entwickeln den Einsatz maschineller Lernverfahren in Kombination mit der Überprüfung durch menschliche Mitarbeiter fortlaufend weiter. In welcher Form diese Verfahren zum Einsatz kommen, hängt von mehreren Kriterien ab – unter anderem Warnmeldungen, Eskalationen und organischen Schwankungen bei den auftretenden Arten ungültiger Zugriffe. Daher ist die Verteilung nicht gleichmäßig und der „Grad der Nutzung“ des maschinellen Lernens und/oder der menschlichen Eingriffe/manuellen Überprüfungen fluktuiert im Laufe der Zeit.

1Beim überwachten maschinellen Lernen wird mit gekennzeichneten Ein- und Ausgabedaten gearbeitet – es wird also davon ausgegangen, dass die Ausgabe des maschinellen Lernmodells eine vorgegebene Erwartung erfüllt.

Placement-Position in Berichten – Offenlegung

Die Berichte von Google enthalten derzeit keine Informationen zur Placement-Position von Videoanzeigen für YouTube- oder GVP-Zugriffe. Die Position von In-Stream-Videoanzeigen von Google basiert teilweise auf der automatischen Optimierung im Namen von Werbetreibenden und teilweise auf dem verfügbaren Inventar (je nach schwankenden Nutzerverhaltensmustern). Anzeigen werden mithilfe der Auslieferungsalgorithmen von Google bei jeder einzelnen Impression auf der Grundlage dieser Faktoren präsentiert. Bei Berichten zum linearen Fernsehen ist dies hingegen anders: Hier wird für alle Zuschauer eine feste Werbespot-Position verwendet.

Gekaufte Zugriffe in Berichten – Offenlegung

Die Berichte zu Google Ads enthalten keine Informationen über gekaufte Zugriffe für Google-Videopartner, da der Anteil der gekauften Zugriffe bei Google-Videopartnern laut Angaben von Publishern unter 0,1 % liegt.

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