Zielvorhaben und Trichterschritte auf Websites von Drittanbietern

Zielvorhabenseiten und Seiten mit Trichterschritten können nur erfasst werden, wenn diese den Analytics-Tracking-Code enthalten. Möglicherweise möchten Sie jedoch nicht nur Zielvorhaben und Trichter auf Ihrer eigenen Website verfolgen, sondern auch auf Websites von Drittanbietern. In Analytics können Sie beispielsweise die Besucheraktivitäten auf der Einkaufswagen-Website eines Drittanbieters erfassen, indem Sie Zielvorhaben für die entsprechenden Seiten festlegen.

Falls Sie Nutzer auf die Seite eines Drittanbieters verweisen, deren Code Sie nicht ändern können, erfassen Sie den externen Link als Zielvorhaben oder Trichterschritt. Informationen dazu, wie Sie externe Links erfassen, finden Sie hier.

Falls Sie Nutzer auf die Seite eines Drittanbieters verweisen, deren Code Sie ändern können, können Sie die Zugriffe auf diese Seite erfassen. Informationen zum E-Commerce finden Sie hier.

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